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Die Details, mit welchen Zeugnissen die Sachkunde nachgewiesen werden kann und ein eigenständiger Sachkundelehrgang (um fehlende Kenntnisse zu ergänzen), werden in der neuen [[Betreuerregistrierungsverordnung]] beschrieben.
 
Die Details, mit welchen Zeugnissen die Sachkunde nachgewiesen werden kann und ein eigenständiger Sachkundelehrgang (um fehlende Kenntnisse zu ergänzen), werden in der neuen [[Betreuerregistrierungsverordnung]] beschrieben.
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Die Sachkunde hat nichts mit der Vergütungseinstufung zu tun. Siehe dazu folgende neue Entscheifung
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Die Sachkunde hat nichts mit der Vergütungseinstufung zu tun. Siehe dazu folgende neue Entscheidung:
    
'''BayObLG, Beschluss vom 06.06.2024, 101 VA 36/24'''
 
'''BayObLG, Beschluss vom 06.06.2024, 101 VA 36/24'''