Die Anträge für Bestandsbetreuer sind in der Zeit vom 1.1.2023 bis 30.6.2023 bei der Stammbehörde ([[Betreuungsbehörde]] am Sitz oder Wohnsitz des Betreuers, § 2 Abs. 4 BtOG) zu stellen (§ 32 Abs. 1 BtOG).
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Die Anträge für Bestandsbetreuer sind in der Zeit vom 1.1.2023 bis 30.6.2023 bei der Stammbehörde ([[Betreuungsbehörde]] am Sitz oder Wohnsitz des Betreuers, § 2 Abs. 4 [[BtOG]]) zu stellen (§ 32 Abs. 1 [[BtOG]]).
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Für die Vorlage des Sachkundenachweises ist eine Frist bis spätestens 30.6.2025 vorgesehen (§ 32 Abs. 2 BtOG).
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Für die Vorlage des Sachkundenachweises ist eine Frist bis spätestens 30.6.2025 vorgesehen (§ 32 Abs. 2 [[BtOG]]).