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Beauftragt der Betroffene einen Rechtsanwalt, dann schließt er mit ihm einen Geschäftsbesorgungsvertrag ({{Zitat de §|675|bgb}} BGB), ist ihm daher zur Zahlung des Honorars nach RVG verpflichtet. Das gilt in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren auch dann, wenn der Betreute eigentlich geschäftsunfähig ist (§ 104 BGB). Denn die §§ 275, 316 FamFG fingieren in Betreuungs- und Unterbringungssachen eine [[Verfahrensfähigkeit]] des Betroffenen. Der Gegenstandswert für die Prüfung oder Anordnung einer Betreuung beträgt derzeit 5.000 € gem. § 23 Abs. 3 RVG. Dies wurde auch durch das Bayerische Oberste Landesgericht so bestätigt (BayObLG AnwBl. 2001, 305). Im Betreuungsverfahren fallen die normalen Verfahrensgebühren an; entsprechend bei Beschwerde die Gebühren 3500 und 3513 mit jeweils 0,5.
 
Beauftragt der Betroffene einen Rechtsanwalt, dann schließt er mit ihm einen Geschäftsbesorgungsvertrag ({{Zitat de §|675|bgb}} BGB), ist ihm daher zur Zahlung des Honorars nach RVG verpflichtet. Das gilt in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren auch dann, wenn der Betreute eigentlich geschäftsunfähig ist (§ 104 BGB). Denn die §§ 275, 316 FamFG fingieren in Betreuungs- und Unterbringungssachen eine [[Verfahrensfähigkeit]] des Betroffenen. Der Gegenstandswert für die Prüfung oder Anordnung einer Betreuung beträgt derzeit 5.000 € gem. § 23 Abs. 3 RVG. Dies wurde auch durch das Bayerische Oberste Landesgericht so bestätigt (BayObLG AnwBl. 2001, 305). Im Betreuungsverfahren fallen die normalen Verfahrensgebühren an; entsprechend bei Beschwerde die Gebühren 3500 und 3513 mit jeweils 0,5.
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Rechtsprechung dazu:
 
Rechtsprechung dazu:
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'''OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2014, 6 U 747/13''', NJW 2014, 1251:
 
'''OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2014, 6 U 747/13''', NJW 2014, 1251:
 
 
 
 
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''Aus § 275 FamFG folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 BGB), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte.''
 
''Aus § 275 FamFG folgt, dass der Betroffene in Betreuungssachen einen Rechtsanwalt auch dann wirksam mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen kann (§ 675 BGB), wenn nach materiellem Recht der Anwaltsvertrag wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht wirksam geschlossen werden könnte.''
 
 
 
 
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Der Verfahrenspfleger ist nicht berechtigt, für den Betreuten VKH zu beantragen, da er nicht dessen gesetzlicher Vertreter ist.
 
Der Verfahrenspfleger ist nicht berechtigt, für den Betreuten VKH zu beantragen, da er nicht dessen gesetzlicher Vertreter ist.
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==Gerichtskosten==
 
==Gerichtskosten==