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'''Achtung: Schenkungsverbot ab 1.1.2023 entfallen und durch Genehmigungspflicht ersetzt: § 1854 Nr. 8 BGB.'''
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'''Achtung: Schenkungsverbot ab 1.1.2023 entfallen und durch [[Genehmigungspflichten|Genehmigungspflicht]] ersetzt: § 1854 Nr. 8 BGB.'''
    
Die Ausführungen zu „Gelegenheitsgeschenken“ sind weiter gültig.
 
Die Ausführungen zu „Gelegenheitsgeschenken“ sind weiter gültig.
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