Änderungen

204 Bytes hinzugefügt ,  13:22, 26. Apr. 2023
Zeile 403: Zeile 403:  
==Überprüfung der Betreuerbestellung==
 
==Überprüfung der Betreuerbestellung==
 
Die (endgültige) Betreuerbestellung muss vom Gericht spätestens nach 7 Jahren vollständig neu überprüft werden.
 
Die (endgültige) Betreuerbestellung muss vom Gericht spätestens nach 7 Jahren vollständig neu überprüft werden.
 +
Ist die Betreuung gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen (§ 294 FamFG).
    
'''Rechtsprechung zur Überprüfungsfrist:'''
 
'''Rechtsprechung zur Überprüfungsfrist:'''
245

Bearbeitungen