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==Überprüfung der Betreuerbestellung==
 
==Überprüfung der Betreuerbestellung==
 
Die (endgültige) Betreuerbestellung muss vom Gericht spätestens nach 7 Jahren vollständig neu überprüft werden.
 
Die (endgültige) Betreuerbestellung muss vom Gericht spätestens nach 7 Jahren vollständig neu überprüft werden.
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Ist die Betreuung gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen (§ 294 FamFG).
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Ist die Betreuung gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, hat die erstmalige Entscheidung über ihre Aufhebung spätestens zwei Jahre nach der Anordnung zu erfolgen (§ 294 Abs. 3 FamFG).
    
'''Rechtsprechung zur Überprüfungsfrist:'''
 
'''Rechtsprechung zur Überprüfungsfrist:'''
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