Entgegen weit verbreiteter Rechtsauffassung in der Bevölkerung existiert derzeit (bis Ende 2022) in Deutschland kein allgemeines Angehörigenvertretungsrecht.
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Entgegen weit verbreiteter Rechtsauffassung in der Bevölkerung existierte bis Ende 2022 in Deutschland kein allgemeines Angehörigenvertretungsrecht.
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Eine gesetzliche Angehörigenvertretung gibt es bislang nur im Bereich der Eltern ggü. ihren minderjährigen Kindern im Rahmen der elterlichen Sorge (Art. 6 Grundgesetz i.V.m. § 1629 BGB). Innerhalb einer Ehe besteht ein Vertretungsrecht gegenüber dem anderen nur im Rahmen der sog. [[wikipedia:de:Schlüsselgewalt|Schlüsselgewalt]] (§ 1357 BGB). Hier geht es um Alltagsgeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie.
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Eine gesetzliche Angehörigenvertretung gab es bis dahin nur im Bereich der Eltern ggü. ihren minderjährigen Kindern im Rahmen der elterlichen Sorge (Art. 6 Grundgesetz i.V.m. § 1629 BGB). Innerhalb einer Ehe bestand ein Vertretungsrecht gegenüber dem anderen nur im Rahmen der sog. [[wikipedia:de:Schlüsselgewalt|Schlüsselgewalt]] (§ 1357 BGB). Hier geht es um Alltagsgeschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie.
==Individuelle Regelungen==
==Individuelle Regelungen==
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==Künftiges Recht==
==Künftiges Recht==
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Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nähe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für Gesundheitsangelegenheiten und ergänzende Fragen im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der Betreuungsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, wurde auch die Ehegattenvertretung im Eherecht aufgenommen.
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Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nähe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für Gesundheitsangelegenheiten und ergänzende Fragen im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der Betreuungsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, wurde auch die Ehegattenvertretung im Eherecht aufgenommen.