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===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts===
 
===Rechtsprechung zum Umfang der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts===
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```LG Köln 1 T 117/92, Beschluss vom 27. 04. 1992, NJW 93, 206:'''
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'''LG Köln 1 T 117/92, Beschluss vom 27. 04. 1992, NJW 93, 206:'''
    
1. In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
 
1. In Zweckmäßigkeitsfragen darf das Vormundschaftsgericht nicht anstelle des Vormunds tätig werden, nicht seine eigene Meinung an die Stelle der des Vormunds setzen und keine bindenden Anordnungen treffen.
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