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weil der Betreuer hohe Geldbeträge in kurzen Abständen der unter Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium leidenden Betreuten ausgehändigt hat, ohne eine Kontrolle über deren Verwendung zu haben.
 
weil der Betreuer hohe Geldbeträge in kurzen Abständen der unter Demenz in einem fortgeschrittenen Stadium leidenden Betreuten ausgehändigt hat, ohne eine Kontrolle über deren Verwendung zu haben.
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'''KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2011, 1 AR 13/11 ''':
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'''KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2011, 1 AR 13/11 ''', FGPrax 2012, 19:
    
Entlässt das Betreuungsgericht einen Betreuer unter gleichzeitiger Bestellung eines neuen Betreuers, steht der noch ausstehende Schlussbericht des bisherigen Betreuers der Abgabe des Verfahrens an das Betreuungsgericht des neuen Wohnorts des Betroffenen grundsätzlich nicht entgegen.
 
Entlässt das Betreuungsgericht einen Betreuer unter gleichzeitiger Bestellung eines neuen Betreuers, steht der noch ausstehende Schlussbericht des bisherigen Betreuers der Abgabe des Verfahrens an das Betreuungsgericht des neuen Wohnorts des Betroffenen grundsätzlich nicht entgegen.