Vertreterdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Vertreter in einer akuten Situation nicht erreichbar ist und keine konkreten Hinweise für eine andere Beurteilung des Willens des Betroffenen vorliegen.
 
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Sie erfüllt damit eine ähnliche Funktion wie eine [[Patientenverfügung]]. Im Gegensatz zur [[Patientenverfügung]] wird die Vertreterdokumentation jedoch nicht vom Betreuten selbst, sondern von dessen Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) unterschrieben.
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Sie erfüllt damit eine ähnliche Funktion wie eine [[Patientenverfügung]]. Im Gegensatz zur [[Patientenverfügung]] wird die Vertreterdokumentation jedoch nicht vom Betreuten selbst, sondern von dessen [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] (Betreuer/Bevollmächtigter) unterschrieben.
  
 
Somit kann eine Vertreterdokumentation auch dann erstellt werden, wenn der Betreute mangels [[Einwilligungsfähigkeit]] nicht (mehr) in der Lage ist, selbst eine Patientenverfügung zu erstellen.
 
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[natürlicher Wille]], [[Freier Wille]], [[Patientenverfügung]], [[unterstützte Entscheidungsfindung]]
 
* [[Dokumentationspflicht]]
 
* [[Dokumentationspflicht]]
 
* [[Datenschutz]], [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]]
 
* [[Datenschutz]], [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]]
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* [[Advance Care Planning]]
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* [[Advance Care Planning]], [[Notfalldaten]]
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Aktuelle Version vom 2. Juni 2026, 14:11 Uhr

Eine Vertreterdokumentation ist

  • die Feststellung der Behandlungswünsche und/oder des mutmaßlichen Willens
  • einer auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft nicht einwilligungsfähigen Person
  • für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen
  • durch den Bevollmächtigten oder Betreuer ("Vertreter") gemäß § 1827 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Vertreter in einer akuten Situation nicht erreichbar ist und keine konkreten Hinweise für eine andere Beurteilung des Willens des Betroffenen vorliegen.

Sie erfüllt damit eine ähnliche Funktion wie eine Patientenverfügung. Im Gegensatz zur Patientenverfügung wird die Vertreterdokumentation jedoch nicht vom Betreuten selbst, sondern von dessen Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) unterschrieben.

Somit kann eine Vertreterdokumentation auch dann erstellt werden, wenn der Betreute mangels Einwilligungsfähigkeit nicht (mehr) in der Lage ist, selbst eine Patientenverfügung zu erstellen.

Die Grundlage für eine vom Betreuer/Bevollmächtigten erstellte Vertreterdokumentation können sein:

  • Aktuelle Äußerungen (verbal und/oder nonverbal) des Betreuten
  • Aussagen einer Patientenverfügung (die z.B. aber die aktuelle Gesundheitssituation nicht ausreichend berücksichtigt)
  • Behandlungswünsche (frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, die Festlegungen für konkrete Situationen enthalten)
  • der mutmaßliche Wille, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte des Betreuten. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.

Eine Vertreterdokumentation kann vom Betreuer erstellt werden. Sie kann auch im Rahmen einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung mit professioneller Begleitung erstellt werden.

Andere Bezeichnungen

Die Vertreterdokumentation ist teilweise auch bekannt als:

  • Vertreterzeugnis
  • Vertreterverfügung

Der Begriff Vertreterverfügung ist teilweise durchaus gebräuchlich. Er erzeugt eine begriffliche Nähe zum Wort Patientenverfügung. Dies ist insofern irreführend, als dass der Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) in der Vertreterdokumentation eben den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten dokumentiert bzw. darüber Zeugnis ablegt und eben nicht selbst etwas verfügt.

Siehe auch

Literatur

  • Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. 2. Auflage. Kapitel 14 "Die Vertreterdokumentation"
  • Rixen, Stefan: Rechtliche Grundlagen der Vertreterverfügung. In: Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung.