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===Allgemeines zur Betreuung===
 
===Allgemeines zur Betreuung===
  
Das Rechtsinstitut der rechtlichen '''Betreuung''' wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene [[Betreuungsgesetz]] geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist '''an die Stelle''' der früheren [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] über Volljährige und der [[wikipedia:de:Pflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den §{{Zitat de §|1896|bgb}} ff. des [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] (BGB) geregelt.  
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Das Rechtsinstitut der rechtlichen '''Betreuung''' wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene [[Betreuungsgesetz]] geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist '''an die Stelle''' der früheren [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] über Volljährige und der [[wikipedia:de:Pflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den § 1814 BGB ff. des [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] (BGB) geregelt.  
  
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], um den Betroffenen Hilfe zu einem frei [[wikipedia:de:Selbstbestimmung|selbstbestimmten]] Leben zu leisten. Dabei ist das Wohl des Betreuten der Maßstab des Handelns des Betreuers nach {{Zitat de §|1901|bgb}} und {{Zitat de §|1906|bgb}} BGB. Das Wohl ist vorrangig durch den Betroffenen selbst zu bestimmen. Die Betreuung dient nicht zur [[wikipedia:de:Erziehung|Erziehung]] oder dazu, gesellschaftliche [[wikipedia:de:Axiologie (Philosophie)|Wertmaßstäbe]] durchzusetzen.
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Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], um den Betroffenen Hilfe und [[Unterstützungspflicht|Unterstützung]] zu einem möglichst weitgehend frei [[wikipedia:de:Selbstbestimmung|selbstbestimmten]] Leben zu leisten. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0882.pdf%27%5D__1678292919042 (BGBl. 2021, S. 882 ff.)] wurde das Betreuungsrecht umfangreich reformiert.
  
=== Rechtslage in Deutschland ===
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Die Zahl der Menschen, die rechtlich gem. {{Zitat de §|1896|bgb}} BGB betreut wurden, ist auch 2005 weiterhin angestiegen. Am 31.12.2005 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 1.198.373 Menschen rechtlich betreut. Dies waren 14,54 Personen auf 1.000 Einwohner. Gegenüber den Zahlen ein Jahr zuvor waren dies 42.519 mehr (Steigerung um 3,5 %).
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==Siehe auch==
Die Zahl der Betreuungen hat sich seit 1992 damit ungefähr verdreifacht.  (''Quelle: Bundesministerium der Justiz, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz'') Siehe zu Details unter [[Betreuungszahlen]].
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* [[Betreuungszahlen]], [[Begleitforschung]], [[Hauptseite]], [[Neu|Was ist neu?]]
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* [[Mailingliste]], [[Fortbildung]], [[Sachkundenachweis]]
  
 
{{Quelle Wikipedia|Betreuung| 23. August  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betreuung&oldid=20546023}}
 
{{Quelle Wikipedia|Betreuung| 23. August  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betreuung&oldid=20546023}}
  
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[[Kategorie:Inhaltliches]]

Aktuelle Version vom 27. April 2025, 15:00 Uhr

Allgemeines zur Betreuung

Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den § 1814 BGB ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe und Unterstützung zu einem möglichst weitgehend frei selbstbestimmten Leben zu leisten. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. 2021, S. 882 ff.) wurde das Betreuungsrecht umfangreich reformiert.


Siehe auch

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