Bezüglich der '''[[Heilbehandlung|ärztlichen Behandlung]]''' hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat schon 1981 klargestellt, dass Betreute in gewissen Grenzen ein Recht auf "Freiheit zur Krankheit" haben ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Spezial=lex&Text=BVerfGE%2058,%20208 BVerfGE 58, 208], NJW 1982, 691). Inzwischen wurden die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" durch andere höchstrichterlichen Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht und des Bundesgerichtshofs (BGH) weitgehend benannt. | Bezüglich der '''[[Heilbehandlung|ärztlichen Behandlung]]''' hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat schon 1981 klargestellt, dass Betreute in gewissen Grenzen ein Recht auf "Freiheit zur Krankheit" haben ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Spezial=lex&Text=BVerfGE%2058,%20208 BVerfGE 58, 208], NJW 1982, 691). Inzwischen wurden die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" durch andere höchstrichterlichen Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht und des Bundesgerichtshofs (BGH) weitgehend benannt. |