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Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], die keine [[Betreuervergütung|Vergütung]] beanspruchen, besteht die Möglichkeit, jährlich eine Aufwandspauschale abzurechen {{Zitat de §|1878|bgb}} BGB. Die Höhe der Pauschale betrug ab 1.8.2013 das 19fache des Stundenhöchstsätzes der Zeugenentschädigung (= 21 Euro) nach § 22 JVEG von jährlich 399 € (zuvor 323 €). Seit 1.1.2020 machte die Aufwandspauschale 400 € aus und stieg außerdem zum 1.1.2023 auf 425 €.  
 
Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], die keine [[Betreuervergütung|Vergütung]] beanspruchen, besteht die Möglichkeit, jährlich eine Aufwandspauschale abzurechen {{Zitat de §|1878|bgb}} BGB. Die Höhe der Pauschale betrug ab 1.8.2013 das 19fache des Stundenhöchstsätzes der Zeugenentschädigung (= 21 Euro) nach § 22 JVEG von jährlich 399 € (zuvor 323 €). Seit 1.1.2020 machte die Aufwandspauschale 400 € aus und stieg außerdem zum 1.1.2023 auf 425 €.  
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'''Achtung: durch das Inflationsausgleichsgesetz erhöhen sich Aufwandspauschalen, die in den Jahren 2024 und 2025 fällig werden, um 24 € auf insgesamt 449 €.'''
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'''Achtung: durch das Inflationsausgleichsgesetz erhöhten sich Aufwandspauschalen, die in den Jahren 2024 und 2025 fällig wurden, um 24 € auf insgesamt 449 €.'''
    
Hierdurch sollen die gesamten Aufwendungen abgegolten werden; (bis 31.12.1998 nur geringfügige Aufwendungen). D.h., dass übersteigende Aufwendungen nicht erstattet werden. Der ehrenamtliche Betreuer kann aber statt der Pauschale auch die [[Aufwendungsersatz|Aufwendungen]] einzeln (gem. {{Zitat de §|1877|bgb}} BGB) abrechnen. Dann müssen aber alle Aufwendungen (nicht nur die, die über dem Pauschalbetrag liegen), nachgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber anläßlich des Betreuungsgesetzes beabsichtigte Vereinfachung wäre dann hinfällig.
 
Hierdurch sollen die gesamten Aufwendungen abgegolten werden; (bis 31.12.1998 nur geringfügige Aufwendungen). D.h., dass übersteigende Aufwendungen nicht erstattet werden. Der ehrenamtliche Betreuer kann aber statt der Pauschale auch die [[Aufwendungsersatz|Aufwendungen]] einzeln (gem. {{Zitat de §|1877|bgb}} BGB) abrechnen. Dann müssen aber alle Aufwendungen (nicht nur die, die über dem Pauschalbetrag liegen), nachgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber anläßlich des Betreuungsgesetzes beabsichtigte Vereinfachung wäre dann hinfällig.
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#der Betreuer hat den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]];
 
#der Betreuer hat den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]];
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#der Betreute ist nicht [[Mittellosigkeit|mittellos]] im Sinne des § 1880 BGB (insbesondere ist verfügbares Vermögen oberhalb des Schonbetrags von idR 10.000 € vorhanden, welches auch durch die Entnahme nicht unter diesen Betrag sinkt);
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#der Betreute ist nicht [[Mittellosigkeit|mittellos]] im Sinne des § 1880 BGB (insbesondere ist verfügbares Vermögen oberhalb des [[Freibetrag|Schonbetrags]] von idR 10.000 € vorhanden, welches auch durch die Entnahme nicht unter diesen Betrag sinkt);
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#die Entnahme kann aus einem Guthaben auf einem Girokonto (oder Kontokorrentkonto) erfolgen, da hierfür seit 1.9.2009 aufgrund der Neufassung des § 1813 BGB (jetzt § 1849 BGB) keine gerichtliche Genehmigung mehr nötig ist.
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#die Entnahme kann aus einem Guthaben auf einem [[Girokonto]] (oder Kontokorrentkonto) erfolgen, da hierfür seit 1.9.2009 aufgrund der Neufassung des § 1813 BGB (jetzt § 1849 BGB) keine gerichtliche Genehmigung mehr nötig ist.
    
Anders ausgedrückt: die Entnahme ist dann nur mit gerichtlicher Mitwirkung möglich, wenn:
 
Anders ausgedrückt: die Entnahme ist dann nur mit gerichtlicher Mitwirkung möglich, wenn:
 
#der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögenssorge NICHT besitzt (also auch nach dem Ende der Betreuung) oder
 
#der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögenssorge NICHT besitzt (also auch nach dem Ende der Betreuung) oder
 
#der Betreute mittellos ist und daher die Staatskasse die Zahlung leisten soll (in beiden Fällen ist ein Verfahren nach § 292 FamFG vorgesehen)
 
#der Betreute mittellos ist und daher die Staatskasse die Zahlung leisten soll (in beiden Fällen ist ein Verfahren nach § 292 FamFG vorgesehen)
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#der Betreuer kein [[befreiter Betreuer]] ist und die Entnahme nur aus einem Konto erfolgen könnte (das kein Giro- oder Kontokorrentkonto ist), bei dem ein Sperrvermerk angebracht ist oder der Kontostand 3.000 Euro übesteigt. Hier ist eine Freigabe des Gerichtes nach § 1849 BGB nötig.
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#der Betreuer kein [[befreiter Betreuer]] ist und die Entnahme nur aus einem Konto erfolgen könnte (das kein Giro- oder Kontokorrentkonto ist), bei dem ein Sperrvermerk angebracht ist oder der Kontostand 3.000 Euro übersteigt. Hier ist eine Freigabe des Gerichtes nach § 1849 BGB nötig.
    
==Steuerpflicht der Aufwandspauschale==
 
==Steuerpflicht der Aufwandspauschale==
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Zum 1.7.2021 änderte sich die Rechtslage im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes. Danach bleiben Aufwandspauschalen bis zu jährlich 3.000 € auf Bürgergeld/Grundsicherung, [[Sozialhilfe]] und Versorgungsleistungen des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] anrechnungsfrei. Die §§ 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 25d Abs. 1 Satz Nr. 3 BVG wurden diesbezüglich geändert.
 
Zum 1.7.2021 änderte sich die Rechtslage im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes. Danach bleiben Aufwandspauschalen bis zu jährlich 3.000 € auf Bürgergeld/Grundsicherung, [[Sozialhilfe]] und Versorgungsleistungen des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] anrechnungsfrei. Die §§ 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 25d Abs. 1 Satz Nr. 3 BVG wurden diesbezüglich geändert.
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==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==
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==[[Rechtsprechung]]sübersicht in Leitsätzen==
    
===Absatz 1 Anspruchsberechtigung===
 
===Absatz 1 Anspruchsberechtigung===
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
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* [[Betreuer (Ehrenamt)]], [[Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer]]
 
* [[Betreuervergütung]], [[Betreuervergütung 2019]], [[Betreuervergütung 2026]]
 
* [[Betreuervergütung]], [[Betreuervergütung 2019]], [[Betreuervergütung 2026]]
 
* [[Ermessensvergütung]], [[Stundensatz]], [[Aufwendungsersatz]]
 
* [[Ermessensvergütung]], [[Stundensatz]], [[Aufwendungsersatz]]
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