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| − | Die Anregung an das [[Betreuungsgericht]], für eine andere Person einen Betreuer zu bestellen, kann von jedermann gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im früheren Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr. | + | Die Anregung an das [[Betreuungsgericht]], für eine andere natürliche Person einen [[Betreuer]] zu bestellen, kann von jedermann gegeben werden. Bestimmte Antragsbefugnisse für Familienangehörige oder den Staatsanwalt, wie im früheren Vormundschaftsrecht, gibt es nicht mehr. |
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| | Zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz. | | Zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht (eine Abteilung des Amtsgerichtes) am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, das ist i.d.R. der Wohnsitz. |
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| | Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt. | | Sinnvollerweise sollte die Anregung schriftlich erfolgen, nachstehend sind Vordruckvorschläge abgedruckt. |
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| − | Als Familienangehöriger kann man zugleich beantragen, an dem [[Betreuungsverfahren]] als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen zu werden (§ 274 Abs. 4 FamFG). Es gibt dazu einen [[Gerichtsbeschluss|Beschluss des Gerichtes]]. Gegen eine Ablehnung der Verfahrensbeteiligung besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tage die sog. "sofortige [[Beschwerde]]" schriftlich einzulegen. | + | Als Familienangehöriger kann man zugleich beantragen, an dem [[Betreuungsverfahren]] als [[Verfahrensbeteiligte]]r hinzugezogen zu werden (§ 274 Abs. 4 FamFG). Es gibt dazu einen [[Gerichtsbeschluss|Beschluss des Gerichtes]]. Gegen eine Ablehnung der Verfahrensbeteiligung besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tage die sog. "sofortige [[Beschwerde]]" schriftlich einzulegen. |
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| | Die örtliche [[Betreuungsbehörde]], eine Dienststelle der [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Kommune]] (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung/Landratsamt) kann auch informiert werden. | | Die örtliche [[Betreuungsbehörde]], eine Dienststelle der [[Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden|Kommune]] (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung/Landratsamt) kann auch informiert werden. |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| | * [[Betreuervorschlag]] | | * [[Betreuervorschlag]] |
| − | * [[Betreuungsvoraussetzung]], [[intellektuelle Beeinträchtigung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Betreuer (Ehrenamt)]], [[Krankenhaussozialdienst]], [[Betreuerbestellung]], [[Betreuungsverein]], [[Rechtsverkehr in Deutschland]], [[Amtsermittlungspflicht]], [[MDK-Gutachten]], [[Gesamtplanverfahren]] | + | * [[Betreuungsvoraussetzung]], [[intellektuelle Beeinträchtigung]], [[Betreuungsverfügung]], [[Betreuer (Ehrenamt)]], [[Krankenhaussozialdienst]], [[Betreuerbestellung]], [[Betreuungsverein]], [[Rechtsverkehr in Deutschland]], [[Amtsermittlungspflicht]], [[MDK-Gutachten]], [[Gesamtplanverfahren]], [[Vulnerabilität]], [[Gemeinwohlorientierung]] |
| − | * [[Angehörigenvertretungsrecht]] | + | * [[Angehörigenvertretungsrecht]], [[Altenheim]] |
| − | | + | * [[Betreuungsbehörde]], [[Betreuungsgericht]], [[Betreuungsrichter]] |
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| | [[Kategorie:Arbeitshilfen]] | | [[Kategorie:Arbeitshilfen]] |