Änderungen

K
Zeile 64: Zeile 64:     
===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
 
===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
−
Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; Dämonenglaube; religiöser Exorzismus).
+
Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Forensik#Psychiatriegeschichte Dämonenglaube; religiöser Exorzismus]).
    
===[[Kontrollbetreuer]] als gerichtlich bestellte [[Beaufsichtigung|Rechtsaufsicht]] gegen Grundrechtseingriffe durch bisher unbeaufsichtigte Vorsorgebevollmächtigte===
 
===[[Kontrollbetreuer]] als gerichtlich bestellte [[Beaufsichtigung|Rechtsaufsicht]] gegen Grundrechtseingriffe durch bisher unbeaufsichtigte Vorsorgebevollmächtigte===
Zeile 94: Zeile 94:     
===[[Zwangsbehandlung]] als Notwehr des Betreuers?===
 
===[[Zwangsbehandlung]] als Notwehr des Betreuers?===
−
Eigenmächtiges zwangsweises Vorgehen des Betreuers gegen seinen Betreuten ist ein Grundrechtseingriff gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG. Dieser Eingriff wäre nur bei einem Angriff als Notwehrhandlung gerechtfertigt. In allen anderen Fällen wäre die [[Zwangsbehandlung]] für den Betreuer als Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung [[Strafprozess|strafbar]]. Daher sollte der Betreuer die für ihn persönlich unzumutbaren Fälle rechtzeitig an das zuständige [[Betreuungsgericht]] zurückgeben und damit selbst den notwendigen [[Betreuerwechsel]] einleiten.
+
Eigenmächtiges zwangsweises Vorgehen des Betreuers gegen seinen Betreuten ist ein Grundrechtseingriff gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG. Dieser Eingriff wäre nur bei einem Angriff als Notwehrhandlung (§ 32 StGB) gerechtfertigt. In allen anderen Fällen wäre die [[Zwangsbehandlung]] für den Betreuer als Nötigung (§ 240 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) [[Strafprozess|strafbar]]. Daher sollte der Betreuer die für ihn persönlich unzumutbaren Fälle rechtzeitig an das zuständige [[Betreuungsgericht]] zurückgeben und damit selbst den notwendigen [[Betreuerwechsel]] einleiten.
    
===[[Zwangsbehandlung]] als Nothilfe durch den Betreuer?===
 
===[[Zwangsbehandlung]] als Nothilfe durch den Betreuer?===
Zeile 147: Zeile 147:     
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
* [[Personalausweis]], [[Postkontrolle]], [[Anhörung]], [[Vorführung]], [[Betreuungsrichter]], [[Rechtsanwalt]], [[Zugangsrecht]], [[Heilbehandlung]], [[Zwangsbehandlung]], [[natürlicher Wille]], [[Sterbehilfe]], [[Erörterungsgespräch]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]], [[Selbstbestimmung]], [[Gewaltschutzanordnung]], [[Widerspruchsrecht]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Wahlrecht]], [[Digitale Barrierefreiheit]], [[Unterstützte Entscheidungsfindung]], [[Kirchenaustritt]], [[UN-Behindertenrechtskonvention]], [[Mittellosigkeit]], [[Ausländer]], [[Betreuungsverein]], [[Betreuungsgerichtshilfe]], [[Abschiebung]], [[Haager Übereinkommen]], [[Subsidiaritätsprinzip]]
+
* [[Personalausweis]], [[Postkontrolle]], [[Anhörung]], [[Vorführung]], [[Betreuungsrichter]], [[Rechtsanwalt]], [[Zugangsrecht]], [[Heilbehandlung]], [[Zwangsbehandlung]], [[natürlicher Wille]], [[Sterbehilfe]], [[Erörterungsgespräch]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]], [[Selbstbestimmung]], [[Gewaltschutzanordnung]], [[Widerspruchsrecht]], [[Diskriminierungsverbot]], [[Wahlrecht]], [[Digitale Barrierefreiheit]], [[Unterstützte Entscheidungsfindung]], [[Kirchenaustritt]], [[Personenstand]], [[UN-Behindertenrechtskonvention]], [[Mittellosigkeit]], [[Ausländer]], [[Betreuungsverein]], [[Betreuungsgerichtshilfe]], [[Abschiebung]], [[Haager Übereinkommen]], [[Subsidiaritätsprinzip]]
 
* [[ordre public]], [[Amtsermittlungspflicht]], [[Sachverständigengutachten]], [[Freier Wille]], [[Notfalldaten]]
 
* [[ordre public]], [[Amtsermittlungspflicht]], [[Sachverständigengutachten]], [[Freier Wille]], [[Notfalldaten]]
−
* [[Vulnerabilität]]
+
* [[Vulnerabilität]], [[Gemeinwohlorientierung]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
  
7.540

Bearbeitungen