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===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
 
===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
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Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; Dämonenglaube; religiöser Exorzismus).
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Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; [https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Forensik#Psychiatriegeschichte Dämonenglaube; religiöser Exorzismus]).
    
===[[Kontrollbetreuer]] als gerichtlich bestellte [[Beaufsichtigung|Rechtsaufsicht]] gegen Grundrechtseingriffe durch bisher unbeaufsichtigte Vorsorgebevollmächtigte===
 
===[[Kontrollbetreuer]] als gerichtlich bestellte [[Beaufsichtigung|Rechtsaufsicht]] gegen Grundrechtseingriffe durch bisher unbeaufsichtigte Vorsorgebevollmächtigte===
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