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Das deutsche Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu '''gemeinwohlorientierten''' Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (GDNG) trat am 26.03.2024 in Kraft.
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Das deutsche Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu '''[[Gemeinwohlorientierung|gemeinwohlorientierten]]''' Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (GDNG) trat am 26.03.2024 in Kraft.
    
==Datenweiterverarbeitung zur Förderung der Patientensicherheit==
 
==Datenweiterverarbeitung zur Förderung der Patientensicherheit==
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Wenn bei der zukünftigen Auswertung der Gesundheitsdaten durch die eigene Krankenkasse eine konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert wird, dann ist der betroffene Versicherte umgehend in präziser, transparenter, verständlicher Weise und in einer klaren und einfachen Sprache darauf hinzuweisen. Diese neue Regelung soll - wie die kostenlos angebotenen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. beim Zahnarzt; bei der Gynäkologie; Darmspiegelung, Mammografie; Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gemäß § 26 SGB V) - der Prävention von schwereren Krankheiten und Behinderungen dienen. Sie ist in § 25b Abs. 4 SGB V gesetzlich geregelt. Jeder Versicherte besitzt ein [[Widerspruchsrecht]] gegen diese Datenauswertung und gegen die Gesundheitshinweise von der eigenen Krankenkasse dank des Rechts auf einen [[Freier Wille|freien Willen]] in den eigenen Gesundheitsbelangen.  
 
Wenn bei der zukünftigen Auswertung der Gesundheitsdaten durch die eigene Krankenkasse eine konkrete Gesundheitsgefährdung, das konkrete Risiko einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert wird, dann ist der betroffene Versicherte umgehend in präziser, transparenter, verständlicher Weise und in einer klaren und einfachen Sprache darauf hinzuweisen. Diese neue Regelung soll - wie die kostenlos angebotenen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. beim Zahnarzt; bei der Gynäkologie; Darmspiegelung, Mammografie; Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gemäß § 26 SGB V) - der Prävention von schwereren Krankheiten und Behinderungen dienen. Sie ist in § 25b Abs. 4 SGB V gesetzlich geregelt. Jeder Versicherte besitzt ein [[Widerspruchsrecht]] gegen diese Datenauswertung und gegen die Gesundheitshinweise von der eigenen Krankenkasse dank des Rechts auf einen [[Freier Wille|freien Willen]] in den eigenen Gesundheitsbelangen.  
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[[Rechtsbetreuer|Rechtsbetreuende]] mit den [Aufgabenkreis]]en [[Postkontrolle]] und [[Gesundheitssorge]] würden diese Hinweise von der Krankenkasse des Betreuten stellvertretend erhalten. So könnten sie dann gegebenenfalls bei [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligung des Betreuten]] notwendige [[Heilbehandlung]]en veranlassen.
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[[Betreuer|Rechtsbetreuende]] mit den [[Aufgabenkreis]]en [[Postkontrolle]] und [[Gesundheitssorge]] würden diese Hinweise von der Krankenkasse des Betreuten stellvertretend erhalten. So könnten sie dann gegebenenfalls bei [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligung des Betreuten]] notwendige [[Heilbehandlung]]en veranlassen.
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==[[Gemeinwohlorientierung|gemeinwohlorientierte]] Forschungsprojekte mit deutschen Gesundheitsdaten==
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Wenn zukünftig in einem Forschungsprojekt der „Digital Humanities“ Gesundheitsdaten auf Grundlage des deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes ohne die ausdrückliche [[Einwilligungsfähigkeit|Einwilligung der betroffenen Personen]] verarbeitet werden, muss dieses Forschungsprojekt vor Beginn der Datenverarbeitung in einem von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Primärregister für klinische Studien oder in einer entsprechenden Form '''international registriert werden'''. Innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss dieses ([[Gemeinwohlorientierung|gemeinwohlorientierten]]) Forschungsprojekts müssen die Forschungsergebnisse dann in anonymisierter Form und in einer für die Allgemeinheit zugänglichen Weise veröffentlicht werden. Ausnahmen von dieser Registrierungs- und Publikationspflicht sind gemäß § 8 GDNG zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen Deutschlands gemäß § 3 IFG möglich.
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Zu diesen schützenswerten öffentlichen Belangen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (§ 3 IFG) gehören internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der [[Finanzamt|Finanz-]], Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle, Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr, die Durchführung eines laufenden [[Gerichtsverfahren]]s und weitere schützenswerte Belange.
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==Was sind „Digital Humanities“?==
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Forscherinnen und Forschern stehen global stetig wachsende Mengen an '''rechtmäßig''' auswertbaren Forschungsdaten zur Verfügung. Deshalb wird an vielen Universitäten der neue Master-Studiengang „Digital Humanities“ angeboten. Jede westlich orientierte Universität kann ihr eigenes Masterprofil entwickeln, da Forschung und Lehre hier in der Regel frei sind (vergleiche Art. 5 Abs 3 GG).
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„Digital Humanities“ werden von Studierenden immer parallel zu ihrem jeweiligen Fachstudium belegt und garantieren eine zusätzliche professionelle IT-Ausbildung. Die riesigen Datenmengen erfordern heute computergestützte Verfahren zur Modellierung, Verarbeitung, Analyse und Publikation der Daten. Dazu sind Arbeitsweisen aus der Informatik und quantitative Techniken aus den Sozial- und Naturwissenschaften notwendig.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Datenschutz]]
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* [[Gesetzgebung]] in Deutschland
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* [[Begleitforschung]]
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* [[Rechtsprechung]] in Deutschland
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* [[Datenschutz]], [[IT-Sicherheit]], [[Interoperabilität]], [[digitale Barrierefreiheit]]
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* [[Geheimhaltungspflicht]], [[Schweigepflicht]], [[Nutzungspflicht]]
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* [[Begleitforschung]], [[Betreuungszahlen]]
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* [[Vulnerabilität]]
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* [[MDK-Gutachten]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
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* [[Heilbehandlung]]
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* [[Heilbehandlung]], [[Informationspflicht]], [[Zwangsbehandlung]], [[Genehmigung der Heilbehandlung]]
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* [[Medikationsplan]]
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* [[Medikationsplan]], [[e-Rezept]], [[elektronische Patientenakte]]
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* [[Dokumentationspflicht]]
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* [[Globales Nachhaltigkeitsziel 10]], [[Haager Übereinkommen]]
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==Weblinks==
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* [https://www.who.int/europe/de Internetseite der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf]
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[[Kategorie:Rechtsnormen]]
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