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==[[Allgemeines]]==
 
==[[Allgemeines]]==
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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine [[Nutzungspflicht|Pflicht zur Nutzung]] des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
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[[Nordrhein-Westfalen|NRW]] beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG).
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Zum Schriftverkehr von Berufsbetreuern mit Gerichten vertritt nunmehr das Landgericht Augsburg die Ansicht, dass auch hier der elektronische Weg verbindlich ist: LG Augsburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 53 T 4110/24 e.
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==Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften==
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[[Nordrhein-Westfalen|NRW]] beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). In NRW sind Berufsbetreuer ab 1.7.26 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
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==[[Nutzungspflicht|Verpflichtende Verwendung]] für Beschwerdeschriften==
    
[[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH verpflichtet, [[Beschwerde]]n gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als [[Verfahrenspfleger]] bestellt ist.
 
[[Rechtsanwalt|Anwaltliche Berufsbetreuer]] sind lt. BGH verpflichtet, [[Beschwerde]]n gegen Gerichtsbeschlüsse elektronisch (mit dem besonderen Anwaltspostfach - beA) einzureichen, § 14b FamFG (BGH, Beschluss v. 31.01.2023 - XIII ZB 90/22). Die dürfte auch gelten, wenn ein Anwalt als [[Verfahrenspfleger]] bestellt ist.
    
Und [[Betreuungsbehörde]]n, die nach § 303 FamFG ebenfalls [[beschwerde]]berechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden).
 
Und [[Betreuungsbehörde]]n, die nach § 303 FamFG ebenfalls [[beschwerde]]berechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden).
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==Elektronische Akten und Dokumente der freiwilligen Gerichtsbarkeit==
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Gemäß § 14 Abs. 1 FamFG sollen die Gerichtsakten für [[Familienverfahrensgesetz|Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit]] in ganz Deutschland ab 01.01.2026 nur noch elektronisch geführt werden. Die Digitalisierung in der deutschen Justiz ist ein sehr schwieriger Modernisierungsprozess, da es sich bei diesen [[IT-Sicherheit|IT-Systemen um eine sogenannte kritische Infrastruktur]] handelt.
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==Rechtsprechung==
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'''BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - XII ZB 215/22'''
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Die einfache Signatur im Sinne des § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort "Rechtsanwalt" ohne Namensangabe.
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'''BGH, Beschluss v. 31.05.2023, XII ZB 428/22'''
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#Rechtsanwälte, die das Amt des Betreuers berufsmäßig ausüben und in dieser Eigenschaft im eigenen Namen eine Beschwerdeschrift nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG einreichen, haben diese gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln.
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# Werden verfahrenseinleitende Anträge nicht zur Niederschrift der Geschäftsstelle, sondern schriftlich abgegeben, hängt deren Wirksamkeit nach § 23 FamFG – anders als bei bestimmenden
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Schriftsätzen im Beschwerdeverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 3 und 4 FamFG) – nicht von der Beachtung zwingender Formvorschriften
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ab, zu denen für einen Rechtsanwalt § 14 b Abs. 1 FamFG hinzutreten könnte. Auch ein Rechtsanwalt darf solche Anträge daher
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gemäß § 14 b Abs. 2 Satz 1 FamFG in gewöhnlicher Schriftform stellen; er ist in diesem Fall allerdings gemäß § 14 b Abs. 2 Satz 2 FamFG verpflichtet, auf Anforderung des Gerichts ein elektronisches Dokument nachzureichen.
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'''LG Augsburg, Beschluss vom 09.01.2025, 53 T 4110/24 e'''
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# Zur Verpflichtung eines [[Berufsbetreuer]]s zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr und zur Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges zur Zustellung von elektronischen Dokumenten auf Anforderung des Betreuungsgerichts.
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# Verweigert der Berufsbetreuer die Eröffnung eines sicheren Übermittlungsweges zur Zustellung elektronischer Dokumente kann das Betreuungsgericht gegen Pflichtwidrigkeiten des Betreuers durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten und kann den Betreuer zur Befolgung seiner Anordnungen durch die Festsetzung von [[Zwangsgeld]] nach § 1862 Abs. 3 S. 2 BGB anhalten.
    
==Umsetzungsstand==
 
==Umsetzungsstand==
 
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| Stand der Umsetzung ||des elektronischen Rechtsverkehrs|| in den Bundesländern ||(Stand 1.6.2024)
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| Stand der Umsetzung ||des elektronischen Rechtsverkehrs|| in den [[Bundesländer]]n ||(Stand 1.6.2024)
 
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| Bundesland || EGVP || eAkte || Umsetzungsstand
 
| Bundesland || EGVP || eAkte || Umsetzungsstand
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==Mein Justizpostfach (MJP)==
 
==Mein Justizpostfach (MJP)==
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Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre Dokumente über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen.
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Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre elektronischen Dokumente digitalisiert über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen.
    
Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP [[elektronischer Identitätsnachweis|müssen sich Interessierte zunächst identifizieren]]. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen [[Personalausweis]]es. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.
 
Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP [[elektronischer Identitätsnachweis|müssen sich Interessierte zunächst identifizieren]]. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen [[Personalausweis]]es. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Betreuungsgericht]]
+
* [[Betreuungsgericht]], [[Beaufsichtigung]], [[Genehmigungspflichten]], [[Ausschließlichkeitserklärung]]
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* [[Geheimhaltungspflicht]]
+
* [[Geheimhaltungspflicht]], [[Auskunftspflicht]]
−
* [[Gerichtskosten]]
+
* [[Gerichtskosten]], [[Forensik]]
−
* [[Betreuerausweis]]
+
* [[Betreuerausweis]], [[Software]] für [[Berufsbetreuer]]
−
* [[Personalausweis]]
+
* [[Personalausweis]], [[Schwerbehindertenausweis]]
 
* [[Rechtsmittel]]
 
* [[Rechtsmittel]]
 
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]]
 
* [[Rechtsverkehr in Deutschland]]
−
* [[IT-Sicherheit]]
+
* [[IT-Sicherheit]], [[Prozessführung]]
 
* [[Betreuungsverein]]
 
* [[Betreuungsverein]]
 
* [[Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung]]
 
* [[Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung]]
−
* [[Mitteilungspflicht]]
+
* [[Mitteilungspflicht]], [[Anlagegeld]]
 
* [[Sachkundenachweis]]
 
* [[Sachkundenachweis]]
−
* [[Grundrechte]]
+
* [[Grundrechte]], [[Diskriminierungsverbot]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Formulare]]
 
* [[Formulare]]
 
* [[Postkontrolle]]
 
* [[Postkontrolle]]
 
* [[Digitale Barrierefreiheit]]
 
* [[Digitale Barrierefreiheit]]
−
* [[Elektronische Patientenakte]]
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* [[Elektronische Patientenakte]], [[e-Rezept]], [[e-Rechnung]], [[Nutzungspflicht]]
 
* [[Interoperabilität]]
 
* [[Interoperabilität]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]]
 
* [[elektronischer Identitätsnachweis]]
 
* [[Querschnittsaufgaben]]
 
* [[Querschnittsaufgaben]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]
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* [https://mein-justizpostfach.bund.de Mein Justizpostfach]
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[[Kategorie:Rechtsnormen]]
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[[Kategorie:Auswirkungen]]
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