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# Zur Strafbarkeit des Berufsbetreuers wegen Totschlags durch Unterlassen in mittebarer Täterschaft gemäß §§ 212 Abs. 1, 13 Abs.1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB bei Verschweigen einer Suizidankündigung …
 
# Zur Strafbarkeit des Berufsbetreuers wegen Totschlags durch Unterlassen in mittebarer Täterschaft gemäß §§ 212 Abs. 1, 13 Abs.1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB bei Verschweigen einer Suizidankündigung …
 
#  Zu einem lebenslanges Berufsverbot gemäß § 70 Abs. 1 StGB betreffend der Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer, wenn bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten zu berücksichtigen war, dass der Betreuer wissentlich absolute Mindeststandards der Betreuertätigkeit außer Acht gelassen hat. Als Berufsbetreuer hat der Angeklagte Zugriff auf eine besonders vulnerable Personengruppe, deren Angehörige auf eine wahrheitsgetreue und sorgfältige Behandlung ihrer Angelegenheiten essenziell angewiesen sind.
 
#  Zu einem lebenslanges Berufsverbot gemäß § 70 Abs. 1 StGB betreffend der Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer, wenn bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten zu berücksichtigen war, dass der Betreuer wissentlich absolute Mindeststandards der Betreuertätigkeit außer Acht gelassen hat. Als Berufsbetreuer hat der Angeklagte Zugriff auf eine besonders vulnerable Personengruppe, deren Angehörige auf eine wahrheitsgetreue und sorgfältige Behandlung ihrer Angelegenheiten essenziell angewiesen sind.
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'''VGH Mannheim, Beschluss vom 31.07.2026, 14 S 970/26'''
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Im Rahmen der Prüfung, ob eine Ausnahme von dem in § 27 Abs. 1 Nr. 3 BtOG bestimmten Regelbeispiel für einen Widerruf der Registrierung eines beruflichen Betreuers anzunehmen ist, darf sich das Verwaltungsgericht aufgrund der größeren Sachkunde der Betreuungsgerichte auf die Prüfung der in deren rechtskräftigen Entscheidungen getroffenen tatsächlichen Feststellungen und betreuungsrechtlichen Würdigungen beschränken und ist nicht gehalten, spezifisch gegen diese fachgerichtlichen Entscheidungen vorgebrachten Einwendungen nachzugehen.
    
==Videos und Podcasts==
 
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