Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts [[Sachverständigengutachten]] über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um [[Geschäftsfähigkeit]] (§ 104 BGB bis § 105a BGB), [[Prozessfähigkeit]] (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), [[Testierfähigkeit]] (§ 2229 BGB) und [[Ehefähigkeit]] (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem [[Strafprozess|Strafrecht]] - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht. | Forensiker erstellen im Auftrag des Gerichts [[Sachverständigengutachten]] über die Sozial- und/oder Kriminalprognose bei psychisch Kranken. Es geht dabei im Betreuungsrecht vor allem um [[Geschäftsfähigkeit]] (§ 104 BGB bis § 105a BGB), [[Prozessfähigkeit]] (§ 51 ZPO bis § 53 ZPO), [[Testierfähigkeit]] (§ 2229 BGB) und [[Ehefähigkeit]] (§ 1304 BGB). Betroffene Rechtsgebiete sind außer dem [[Strafprozess|Strafrecht]] - wegen der Beurteilung der Schuldfähigkeit - vor allem das Zivilrecht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht und das Arbeitsrecht. |