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==Kosten des Verfahrenspflegers==
 
==Kosten des Verfahrenspflegers==
 
Der [[Verfahrenspfleger]] wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem [[Stundensatz]] von zwischen 23 und 39 Euro (je nach Qualifikation), ab 1.1.2026 zwischen 26 und 44 €. Außerdem wird ab 1.1.26 ein Zuschlag von 25% für Tätigkeiten vor 6 und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen bezahlt (§ 16 VBVG 2026). Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als [[Freibetrag|10.000 Euro]] Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. dem GNotKG in Rechnung gestellt werden. Lt. einer neuen Entscheidung des Landgericht Freiburg kann (bei vermögenden Betroffenen) ein Stundensatz von über 44 € bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VBVG vorliegen (siehe unter [[Verfahrenspfleger]]).
 
Der [[Verfahrenspfleger]] wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem [[Stundensatz]] von zwischen 23 und 39 Euro (je nach Qualifikation), ab 1.1.2026 zwischen 26 und 44 €. Außerdem wird ab 1.1.26 ein Zuschlag von 25% für Tätigkeiten vor 6 und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen bezahlt (§ 16 VBVG 2026). Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als [[Freibetrag|10.000 Euro]] Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. dem GNotKG in Rechnung gestellt werden. Lt. einer neuen Entscheidung des Landgericht Freiburg kann (bei vermögenden Betroffenen) ein Stundensatz von über 44 € bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VBVG vorliegen (siehe unter [[Verfahrenspfleger]]).
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==Kosten des Ergänzungsbetreuers==
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Ein [[Berufsbetreuer]], der als [[Ergänzungsbetreuer]] bestellt ist, erhält keine pauschale [[Betreuervergütung]], sondern Vergütung nach [[Stundensatz]] für den konkreten Zeitaufwand, § 12 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit § 3 VBVG. Dies bedeutet derzeit mit akademischer Qualifikation 39 €/Stunde, zuzüglich [[Aufwendungsersatz]].
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==Kosten des Sterilisationsbetreuers==
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Ist der [[Sterilisationsbetreuer]] als [[Berufsbetreuer]] bestellt, hat er gem. {{Zitat de §|11|vbvg}} Satz 1 [[VBVG]] einen Vergütungsanspruch für nachgewiesenen konkreten Zeitaufwand (bei akademischer Ausbildung gem. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG Stundensatz von 44 Euro zuzügl.  [[Aufwendungsersatz]]). Die Vorschriften über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] für Berufsbetreuer (§§ 8, 9 VBVG) finden auf den Sterilisationsbetreuer keine Anwendung.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
−
* [[vorläufiger Betreuer]]
+
* [[vorläufiger Betreuer]], [[Verfahrenspfleger]], [[Prozesspfleger]], [[besonderer Vertreter im Verwaltungsverfahren]]
−
* [[Bestellung mehrerer Betreuer]], [[Ergänzungsbetreuer]], [[Verhinderungsbetreuer]], [[Sachverständigengutachten]]
+
* [[Bestellung mehrerer Betreuer]], [[Ergänzungsbetreuer]], [[Verhinderungsbetreuer]], [[Sachverständigengutachten]], [[Einwilligungsvorbehalt]]
 
* [[Betreuervergütung 2019]]
 
* [[Betreuervergütung 2019]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
 
* [[Neu|Was ist neu?]]
−
* [[Betreuervergütung 2026]]
+
* [[Betreuervergütung 2026]], [[e-Rechnung]]?
 
* [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]]
 
* [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]]
 
* [[Insichgeschäft]]
 
* [[Insichgeschäft]]
 +
* [[Zwangsvollstreckung]], [[Schuldnerverzeichnis]], [[Vermögensverzeichnis]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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