Viele westliche Staaten entwickelten die politische Idee der Volksrepräsentation zu einem verfassungsrechtlichen Zweikammernsystem. Die erste Kammer gehört in der Regel den Privilegierten, in der zweiten Kammer wird das gemeine Staatsvolk durch seine gewählten Repräsentanten [[gesetzliche Vertretung|vertreten]]. Diese '''demokratischen''' Verfassungen der Staaten wurden durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess juristisch verfeinert oder manchmal auch im Chaos eines Militärputsches oder Krieges wieder abgeschafft. | Viele westliche Staaten entwickelten die politische Idee der Volksrepräsentation zu einem verfassungsrechtlichen Zweikammernsystem. Die erste Kammer gehört in der Regel den Privilegierten, in der zweiten Kammer wird das gemeine Staatsvolk durch seine gewählten Repräsentanten [[gesetzliche Vertretung|vertreten]]. Diese '''demokratischen''' Verfassungen der Staaten wurden durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess juristisch verfeinert oder manchmal auch im Chaos eines Militärputsches oder Krieges wieder abgeschafft. |