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==Begleitforschung zum Betreuungsrecht==
 
==Begleitforschung zum Betreuungsrecht==
 
*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2018_Forschungsvorhaben_rechtliche_Betreuung.html Abschlussbericht Qualität in der rechtlichen Betreuung; 2018]
 
*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2018_Forschungsvorhaben_rechtliche_Betreuung.html Abschlussbericht Qualität in der rechtlichen Betreuung; 2018]
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*[https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e22175/e22340/e22347/e22349/attr_objs30527/IGES_Abschlussbericht_Erforderlichkeitsgrundsatz_BandI_II_ger.pdf Zum Forschungsvorhaben für betreuungsvermeidende Hilfen (BMJV)]
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*[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachpublikationen/IGES_Abschlussbericht_Erforderlichkeitsgrundsatz_BandI_II.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Zum Forschungsvorhaben für betreuungsvermeidende Hilfen (BMJV)]
 
*[http://www.bgt-ev.de/stellungnahmen.html Stellungnahme des Betreuungsgerichtstages ]
 
*[http://www.bgt-ev.de/stellungnahmen.html Stellungnahme des Betreuungsgerichtstages ]
 
*[http://bdb-ev.de/68_Stellungnahmen.php# Stellungnahme des BdB zum o.g. Abschlussbericht]
 
*[http://bdb-ev.de/68_Stellungnahmen.php# Stellungnahme des BdB zum o.g. Abschlussbericht]
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==Klinische Krebsregister==
 
==Klinische Krebsregister==
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Das deutsche Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) hat dazu geführt, dass die deutschen Bundesländer eigene Landeskrebsregistergesetze erlassen haben. Diese Landesgesetze sollen der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in ihrem jeweiligen Bundesland dienen (siehe § 65c SGB V). Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke. Die Daten sind zu Forschungszwecken jährlich landesbezogen auszuwerten (vergleiche: [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]).
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Das deutsche Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) hat dazu geführt, dass die deutschen [[Bundesländer]] eigene Landeskrebsregistergesetze erlassen haben. Diese Landesgesetze sollen der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in ihrem jeweiligen Bundesland dienen (siehe § 65c SGB V). Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke. Die Daten sind zu Forschungszwecken jährlich landesbezogen auszuwerten (vergleiche: [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]).
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==Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland==
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Gemäß § 63 SGB V können [[Krankenkasse]]n und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben vereinbaren. Dazu schließen sie Verträge mit geeigneten Leistungserbringern gemäß § 64 SGB V ab. Folgende mögliche Modellvorhaben werden gesetzlich unterschieden:
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* Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung gemäß § 64a SGB V
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* Modellvorhaben zur Versorgung [[Psychisch-Kranken-Gesetz|psychisch kranker Menschen]] gemäß § 64b SGB V
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* Modellvorhaben zum Screening auf 4MRGN (multiresistente Keime) gemäß § 64c SGB V
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* Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte gemäß § 64d SGB V
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* Modellvorhaben zur Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung gemäß § 64e SGB V
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Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die [[Krankenkasse]]n oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen.
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==Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Deutschland==
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Im Zeitraum von 2025 bis 2028 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier gemäß § 123 SGB XI für vier Jahre befristet. Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die Modellträger gemäß § 124 SGB XI auch die Begleitforschung und Auswertung vorsehen.
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Weitere mögliche Modellvorhaben zur besseren pflegerischen Versorgung oder sogar zur Rehabilitation der Patienten sind:
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* Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur gemäß § 125 SGB XI
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* Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege gemäß § 125a SGB XI
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* Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation gemäß § 11 SGB IX
    
==Bücher im Bundesanzeiger-Verlag==
 
==Bücher im Bundesanzeiger-Verlag==
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==Zeitschriftenbeiträge==
 
==Zeitschriftenbeiträge==
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*[http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/ISG/Ackermann_Evaluation_2.BtAEndG_BtMan3-09.pdf Ackermann: Die Evaluation des 2. BtÄndG; BtMan 2009, 149]
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*Ackermann: Die Evaluation des 2. BtÄndG; BtMan 2009, 149
 
*Adler/Weigel: Dienstleistungsqualität allein macht noch keine gute Betreuung; BtPrax 2012, 179
 
*Adler/Weigel: Dienstleistungsqualität allein macht noch keine gute Betreuung; BtPrax 2012, 179
 
*Bahrenfuss: Erste Ergebnisse der Evaluation des 2. BtÄndG; BtPrax 2008, 104
 
*Bahrenfuss: Erste Ergebnisse der Evaluation des 2. BtÄndG; BtPrax 2008, 104
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Vulnerabilität]], [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Nutzungspflicht]], [[Dokumentationspflicht]], [[Betreuungszahlen]], [[Buchverzeichnis]], [[Broschüren]]
 
* [[Vulnerabilität]], [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]], [[Nutzungspflicht]], [[Dokumentationspflicht]], [[Betreuungszahlen]], [[Buchverzeichnis]], [[Broschüren]]
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* [[Registrierung]], [[Vorsorgeregister]]
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* [[digitale Barrierefreiheit]], [[Datenschutz]], [[IT-Sicherheit]], [[Diskriminierungsverbot]]
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* [[Forensik]], [[Behindertenkonvention]]
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[[Kategorie:Inhaltliches]]
 
[[Kategorie:Inhaltliches]]
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