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| | Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen: | | Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen: |
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| − | ==Aktuelle Empfehlungen 2024== | + | ==Empfehlungen 2024== |
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| − | Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19 Impfung für das Jahr 2024. Sie empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko auch künftig eine Auffrischimpfung. | + | Die STIKO aktualisierte ihre Empfehlung zur COVID-19 Impfung für das Jahr 2024. Sie empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko auch künftig eine Auffrischimpfung. |
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| | Diese soll nun jährlich im Herbst verabreicht werden. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. | | Diese soll nun jährlich im Herbst verabreicht werden. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. |
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| | Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2 Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. | | Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2 Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. |
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| − | In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. | + | In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. |
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| | ==Betreuerpflichten bei Corona== | | ==Betreuerpflichten bei Corona== |
| | *[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes/ Stellungnahme des BVfB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022] | | *[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes/ Stellungnahme des BVfB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022] |
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| − | ==Patientenverfügung== | + | ==[[Patientenverfügung]]== |
| | *[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung-Patientenverfuegung-Covid-19-zum-Ausfuellen-2021.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)] | | *[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung-Patientenverfuegung-Covid-19-zum-Ausfuellen-2021.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)] |
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| | ==Verbandsempfehlungen== | | ==Verbandsempfehlungen== |
| − | *[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2018-2020/201221_Information_Corona-Impfung.pdf Empfehlungen des Betreuungsgerichtstags (PDF)]
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| | *[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)] | | *[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)] |
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| | ==Infos zur Testung== | | ==Infos zur Testung== |
| − | *[https://www.kbv.de/html/coronavirus.php Infoseite der kassenärztlichen Bundesvereinigung]
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| | *[https://www.dgpalliativmedizin.de/images/LAS_Detailliste__Aktuelle_Version_201030_formatiert.pdf Lübecker Ampel-System mit Testinfos und Einwilligungserklärung zum Schnelltest (dort Seite 12)] | | *[https://www.dgpalliativmedizin.de/images/LAS_Detailliste__Aktuelle_Version_201030_formatiert.pdf Lübecker Ampel-System mit Testinfos und Einwilligungserklärung zum Schnelltest (dort Seite 12)] |
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| | '''BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21''' | | '''BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21''' |
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| − | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entlassung als Betreuer wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten. | + | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche [[Betreuerentlassung|Entlassung als Betreuer]] wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten. |
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| | ''Anmerkung von H. Deinert zum o.g.Beschluss: | | ''Anmerkung von H. Deinert zum o.g.Beschluss: |
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| | Es bleibt noch eine Fallgestaltung: die indifferente Äußerung des Betroffenen selbst bei Unklarheit über dessen [[Einwilligungsfähigkeit]]. In diesem Falle (wenn sich also Vertreter und Arzt bei dem Gespräch nach § 1901b BGB uneinig sind, wie sie diese Äußerungen zu bewerten haben), ist zwingend das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 2 BGB anzurufen. | | Es bleibt noch eine Fallgestaltung: die indifferente Äußerung des Betroffenen selbst bei Unklarheit über dessen [[Einwilligungsfähigkeit]]. In diesem Falle (wenn sich also Vertreter und Arzt bei dem Gespräch nach § 1901b BGB uneinig sind, wie sie diese Äußerungen zu bewerten haben), ist zwingend das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 2 BGB anzurufen. |
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| − | Wenn das Gericht dabei entscheidet, dass der Betroffenenwille der Impfung NICHT entgegensteht, heißt das, dass der Vertreter die Einwilligung erteilen MUSS (Ermessensreduzierung auf Null). Das kann auch bei Betreuern mit einer Gebotsweisung nach § 1837 Abs. 2 BGB oder einem [[Betreuerwechsel]] wegen Nichteignung des bisherigen Betreuers (§ 1901b Abs. 1 BGB) durchgesetzt werden kann. Und bei Bevollmächtigten halt durch einen Vollmachtswiderruf und nachträgliche [[Betreuerbestellung]].'' | + | Wenn das Gericht dabei entscheidet, dass der Betroffenenwille der Impfung NICHT entgegensteht, heißt das, dass der Vertreter die Einwilligung erteilen MUSS (Ermessensreduzierung auf Null). Das kann auch bei Betreuern mit einer Gebotsweisung nach § 1837 Abs. 2 BGB oder einem [[Betreuerwechsel]] wegen Nichteignung des bisherigen Betreuers (§ 1901b Abs. 1 BGB) durchgesetzt werden. Und bei Bevollmächtigten halt durch einen [[Vollmachtswiderruf]] und nachträgliche [[Betreuerbestellung]].'' |
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| | '''AG Köln, Beschluss vom 24.11.2021, 60 XVII 232/17''' | | '''AG Köln, Beschluss vom 24.11.2021, 60 XVII 232/17''' |