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| | Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen: | | Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen: |
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| − | ==Aktuelle Empfehlungen 2024== | + | ==Empfehlungen 2024== |
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| − | Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19 Impfung für das Jahr 2024. Sie empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko auch künftig eine Auffrischimpfung. | + | Die STIKO aktualisierte ihre Empfehlung zur COVID-19 Impfung für das Jahr 2024. Sie empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko auch künftig eine Auffrischimpfung. |
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| | Diese soll nun jährlich im Herbst verabreicht werden. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. | | Diese soll nun jährlich im Herbst verabreicht werden. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. |
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| | Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2 Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. | | Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2 Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. |
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| − | In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. | + | In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. |
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| | ==Betreuerpflichten bei Corona== | | ==Betreuerpflichten bei Corona== |
| − | *[http://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/CovidundBetreuung.pdf Ausführungen von Rechtsanwalt Tobias Noll zur Thematik (PDF)]
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| | *[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes/ Stellungnahme des BVfB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022] | | *[https://btdirekt.de/betreuungs-sozialrecht/aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes/ Stellungnahme des BVfB zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.3.2022] |
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| − | ==Patientenverfügung== | + | ==[[Patientenverfügung]]== |
| | *[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung-Patientenverfuegung-Covid-19-zum-Ausfuellen-2021.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)] | | *[https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Patientenverfuegung/Ergaenzung-Patientenverfuegung-Covid-19-zum-Ausfuellen-2021.pdf Ergänzung zur Patientenverfügung bei Corona-Infektion (Malteser, PDF)] |
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| | ==Verbandsempfehlungen== | | ==Verbandsempfehlungen== |
| − | *[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Stellungnahmen/2018-2020/201221_Information_Corona-Impfung.pdf Empfehlungen des Betreuungsgerichtstags (PDF)]
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| | *[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)] | | *[https://bvfbev.de/dokumente/newsletter/2020/Newsletter_02-2020.pdf BVfB-Newsletter (PDF)] |
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| | ==Infos zur Testung== | | ==Infos zur Testung== |
| − | *[https://www.kbv.de/html/coronavirus.php Infoseite der kassenärztlichen Bundesvereinigung]
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| | *[https://www.dgpalliativmedizin.de/images/LAS_Detailliste__Aktuelle_Version_201030_formatiert.pdf Lübecker Ampel-System mit Testinfos und Einwilligungserklärung zum Schnelltest (dort Seite 12)] | | *[https://www.dgpalliativmedizin.de/images/LAS_Detailliste__Aktuelle_Version_201030_formatiert.pdf Lübecker Ampel-System mit Testinfos und Einwilligungserklärung zum Schnelltest (dort Seite 12)] |
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| | ==Infos zur Impfung== | | ==Infos zur Impfung== |
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| − | *[https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/stmgp_einwilligung_des_betreuers.pdf Einwilligungsformular für Betreuer (Bayern, pDF)]
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| | *[https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html Aufklärungsblatt zur Impfung (RKI)] | | *[https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html Aufklärungsblatt zur Impfung (RKI)] |
| | *[https://www.muenster.de/muenster_media/Corona/Impfung+Anamnese.pdf Anamnesebogen/Einwilligungserklärung (RKI)] | | *[https://www.muenster.de/muenster_media/Corona/Impfung+Anamnese.pdf Anamnesebogen/Einwilligungserklärung (RKI)] |
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| | '''OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 ME 85/20''' | | '''OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2020 – 13 ME 85/20''' |
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| − | Das OVG hat entschieden, dass einem Betreuer der Zutritt zur Betreuten, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, nicht durch eine ordnungsbehördliche [[wikipedia:de:Allgemeinverfügung|Allgemeinverfügung]] untersagt werden kann. Eine solche Verfügung sei offensichtlich rechtswidrig. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine derartige Beschränkung des Zugangsrechts des Betreuers keine notwendige Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz darstellt. Da bereits eine Vielzahl anderer Personen keine Zutrittsrechte besitzen, sind keine infektionsrechtlichen Gesichtspunkte erkennbar, die eine Hinderung des Betreuers an der Erfüllung seiner Aufgaben rechtfertigen könnte. Mit der Wahrnehmung der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgaben]] ist notwendig auch die persönliche Kontaktaufnahme zur Betreuten verbunden. | + | Das OVG hat entschieden, dass einem Betreuer der Zutritt zur Betreuten, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, nicht durch eine ordnungsbehördliche [[wikipedia:de:Allgemeinverfügung|Allgemeinverfügung]] untersagt werden kann. Eine solche Verfügung sei offensichtlich rechtswidrig. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine derartige Beschränkung des [[Zugangsrecht]]s des Betreuers keine notwendige Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz darstellt. Da bereits eine Vielzahl anderer Personen keine Zutrittsrechte besitzen, sind keine infektionsrechtlichen Gesichtspunkte erkennbar, die eine Hinderung des Betreuers an der Erfüllung seiner Aufgaben rechtfertigen könnte. Mit der Wahrnehmung der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgaben]] ist notwendig auch die persönliche Kontaktaufnahme zur Betreuten verbunden. |
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| | '''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20''' | | '''OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020, 2 B 255/20''' |
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| | Bei der Entscheidung über das verhältnismäßige Ob und Wie einer Anhörung sind z.B. die folgenden, als nicht abschließend zu verstehenden Fragen zu stellen: | | Bei der Entscheidung über das verhältnismäßige Ob und Wie einer Anhörung sind z.B. die folgenden, als nicht abschließend zu verstehenden Fragen zu stellen: |
| | # Kann die Klinik oder Einrichtung für den Betroffenen und den Richter neben Desinfektionsmitteln ausreichend sichere Schutzkleidung bereitstellen (Gesichtsmasken, Einmal-Handschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzbrille)? | | # Kann die Klinik oder Einrichtung für den Betroffenen und den Richter neben Desinfektionsmitteln ausreichend sichere Schutzkleidung bereitstellen (Gesichtsmasken, Einmal-Handschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzbrille)? |
| − | # Ist es möglich, die Anhörung über eine Abtrennung hinweg, z.B. eine Plexiglasscheibe, oder aber durch eine geschlossene Glastür bei gleichzeitiger telefonischer Verbindung zwischen Betroffenem und Richter in der Klinik oder Einrichtung zu führen? | + | # Ist es möglich, die [[Anhörung]] über eine Abtrennung hinweg, z.B. eine Plexiglasscheibe, oder aber durch eine geschlossene Glastür bei gleichzeitiger telefonischer Verbindung zwischen Betroffenem und Richter in der Klinik oder Einrichtung zu führen? |
| − | # Ist es möglich, die Anhörung mit dienstlicher Schutzkleidung oder durch eine Trennscheibe hindurch im Gericht zu führen? Dazu ist auch die Frage zu klären, ob und wie eine Betroffene oder ein Betroffener unter Wahrung des Abstandsgebots oder unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ins Gericht kommen oder gebracht werden kann. | + | # Ist es möglich, die [[Anhörung]] mit dienstlicher Schutzkleidung oder durch eine Trennscheibe hindurch im Gericht zu führen? Dazu ist auch die Frage zu klären, ob und wie eine Betroffene oder ein Betroffener unter Wahrung des Abstandsgebots oder unter den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ins Gericht kommen oder gebracht werden kann. |
| − | # Ist es möglich, die Anhörung unter Verwendung von vom Dienstherrn gestellter ausreichend sicherer Schutzkleidung (Gesichtsmasken, Einmal-Handschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzbrille) und/oder Wahrung von genügend Abstand an einem weiteren Ort (z.B. beim Betroffenen zuhause oder in einem sehr großen Raum innerhalb des Klinikgeländes) durchzuführen? | + | # Ist es möglich, die [[Anhörung]] unter Verwendung von vom Dienstherrn gestellter ausreichend sicherer Schutzkleidung (Gesichtsmasken, Einmal-Handschuhe, gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzbrille) und/oder Wahrung von genügend Abstand an einem weiteren Ort (z.B. beim Betroffenen zuhause oder in einem sehr großen Raum innerhalb des Klinikgeländes) durchzuführen? |
| − | # Ist es möglich, die Anhörung mit einer Videokonferenz, gegebenenfalls mit kommerziellen Anbietern, durchzuführen? | + | # Ist es möglich, die [[Anhörung]] mit einer Videokonferenz, gegebenenfalls mit kommerziellen Anbietern, durchzuführen? |
| | # Ist eine telefonische Anhörung möglich und sinnvoll? | | # Ist eine telefonische Anhörung möglich und sinnvoll? |
| | # Ist eine schriftliche Anhörung möglich und sinnvoll? | | # Ist eine schriftliche Anhörung möglich und sinnvoll? |
| − | # Muss von der Anhörung ganz abgesehen werden? In diesem Fall, der begründet werden müsste, ist zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Außerdem ist die Anhörung bei noch laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. | + | # Muss von der [[Anhörung]] ganz abgesehen werden? In diesem Fall, der begründet werden müsste, ist zwingend ein [[Verfahrenspfleger]] zu bestellen. Außerdem ist die [[Anhörung]] bei noch laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. |
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| | '''LG Freiburg, Beschluss vom 30.04.2020, 4 T 82/20''', NJW 2020, 2122: | | '''LG Freiburg, Beschluss vom 30.04.2020, 4 T 82/20''', NJW 2020, 2122: |
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| | '''BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21''' | | '''BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21''' |
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| − | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entlassung als Betreuer wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten. | + | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche [[Betreuerentlassung|Entlassung als Betreuer]] wegen mangelnder Eignung bei Entgegenwirken einer Impfung der Betreuten. |
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| | ''Anmerkung von H. Deinert zum o.g.Beschluss: | | ''Anmerkung von H. Deinert zum o.g.Beschluss: |
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| | * gibt es eine EINDEUTIGE frühere Willensäußerung iSd § 1901a BGB des früher noch einwilligungsfähigen Betroffenen, insbes. eine Patientenverfügung (die die Impfung weiterhin ausschließt) und offenbar auch kein Meinungswandel eingetreten ist? Dann ist der Vertreter weiterhin daran gebunden, auch wenn das für den Betroffenen jetzt Gesundheitsgefahren birgt (und evtl auch Zwangsmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz), | | * gibt es eine EINDEUTIGE frühere Willensäußerung iSd § 1901a BGB des früher noch einwilligungsfähigen Betroffenen, insbes. eine Patientenverfügung (die die Impfung weiterhin ausschließt) und offenbar auch kein Meinungswandel eingetreten ist? Dann ist der Vertreter weiterhin daran gebunden, auch wenn das für den Betroffenen jetzt Gesundheitsgefahren birgt (und evtl auch Zwangsmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz), |
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| − | * gibt es das nicht, könnte nur noch eine eindeutige ärztliche Kontraindikation, die im Rahmen der impfaufklärung (§ 630e BGB) erfolgt, gegen die Impfung sprechen. In solchen Fällen braucht der Vertreter aber gar nicht entscheiden, weil es dann gar kein Impfangebot gibt. | + | * gibt es das nicht, könnte nur noch eine eindeutige ärztliche Kontraindikation, die im Rahmen der Impfaufklärung (§ 630e BGB) erfolgt, gegen die Impfung sprechen. In solchen Fällen braucht der Vertreter aber gar nicht entscheiden, weil es dann gar kein Impfangebot gibt. |
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| − | * gibt es auch keine solche Kontraindikation, kann die Stellvertreterentscheidung daher nur auf ja lauten. Alles was anders wäre, kann doch dann nur persönliche Fehldeutung des Vertreters sein. Und eben pflichtwidrig und ein Grund zur Entlassung jedenfalls eines Betreuers wegen Nichteignung. Das hat ja das BVerfG dankenswerterweise klargestellt. Für den Bevollmächtigten müsste das dann konsequenterweise einen Vollmachtswiderruf durch einen zu bestellenden Kontrollbetreuer rechtfertigen. | + | * gibt es auch keine solche Kontraindikation, kann die Stellvertreterentscheidung daher nur auf ja lauten. Alles was anders wäre, kann doch dann nur persönliche Fehldeutung des Vertreters sein. Und eben pflichtwidrig und ein Grund zur Entlassung jedenfalls eines Betreuers wegen Nichteignung. Das hat ja das BVerfG dankenswerterweise klargestellt. Für den Bevollmächtigten müsste das dann konsequenterweise einen Vollmachtswiderruf durch einen zu bestellenden [[Kontrollbetreuer]] rechtfertigen. |
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| − | Es bleibt noch eine Fallgestaltung: die indifferente Äußerung des Betroffenen selbst bei Unklarheit über dessen Einwilligungsfähigkeit. In diesem Falle (wenn sich also Vertreter und Arzt bei dem Gespräch nach § 1901b BGB uneinig sind, wie sie diese Äußerungen zu bewerten haben), ist zwingend das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 2 BGB anzurufen. | + | Es bleibt noch eine Fallgestaltung: die indifferente Äußerung des Betroffenen selbst bei Unklarheit über dessen [[Einwilligungsfähigkeit]]. In diesem Falle (wenn sich also Vertreter und Arzt bei dem Gespräch nach § 1901b BGB uneinig sind, wie sie diese Äußerungen zu bewerten haben), ist zwingend das Betreuungsgericht nach § 1904 Abs. 2 BGB anzurufen. |
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| − | Wenn das Gericht dabei entscheidet, dass der Betroffenenwille der Impfung NICHT entgegensteht, heißt das, dass der Vertreter die Einwilligung erteilen MUSS (Ermessensreduzierung auf Null). Das kann auch bei Betreuern mit einer Gebotsweisung nach § 1837 Abs. 2 BGB oder einem Betreuerwechsel wegen Nichteignung des bisherigen Betreuers (§ 1901b Abs. 1 BGB) durchgesetzt werden kann. Und bei Bevollmächtigten halt durch einen Vollmachtswiderruf und nachträgliche Betreuerbestellung.'' | + | Wenn das Gericht dabei entscheidet, dass der Betroffenenwille der Impfung NICHT entgegensteht, heißt das, dass der Vertreter die Einwilligung erteilen MUSS (Ermessensreduzierung auf Null). Das kann auch bei Betreuern mit einer Gebotsweisung nach § 1837 Abs. 2 BGB oder einem [[Betreuerwechsel]] wegen Nichteignung des bisherigen Betreuers (§ 1901b Abs. 1 BGB) durchgesetzt werden. Und bei Bevollmächtigten halt durch einen [[Vollmachtswiderruf]] und nachträgliche [[Betreuerbestellung]].'' |
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| | '''AG Köln, Beschluss vom 24.11.2021, 60 XVII 232/17''' | | '''AG Köln, Beschluss vom 24.11.2021, 60 XVII 232/17''' |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Zwangsbehandlung]], [[Rechtsmittel]] | + | *[[Neu|Was ist neu?]], [[Einwilligungsfähigkeit]], [[Zwangsbehandlung]], [[Rechtsmittel]], [[Vulnerabilität]], [[Unterstützungspflicht]], [[Anzeigepflicht]] |
| | + | *[[Rechtsprechung zur Anhörung]] |
| | + | *[[Heilbehandlung]], [[Genehmigung der Heilbehandlung]] |
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| | [[Kategorie:Gesundheitssorge]] | | [[Kategorie:Gesundheitssorge]] |