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| − | Behinderungen werden vom Medizinischen Dienst öffentlich-rechtlich begutachtet, fallbezogen in Prozentstufen (= Grade) taxiert sowie amtlich festgestellt und mitgeteilt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Das Deutsche Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) integriert. Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 % gelten in Deutschland heute als geschützter Personenkreis. Schwerbehinderte besitzen gesetzlich geregelte Privilegien, zum Beispiel haben sie einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Dies soll der Teilhabe von Schwerbehinderten am Leben in der Gemeinschaft dienen. | + | Behinderungen werden vom [[MDK-Gutachten|Medizinischen Dienst öffentlich-rechtlich begutachtet]], fallbezogen in Prozentstufen (= Grade) taxiert sowie amtlich festgestellt und mitgeteilt. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Das Deutsche Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) integriert. Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 % gelten in Deutschland heute als geschützter Personenkreis. Schwerbehinderte besitzen gesetzlich geregelte Privilegien, zum Beispiel haben sie einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Dies soll der Teilhabe von Schwerbehinderten am Leben in der Gemeinschaft dienen. |
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| | Das Verfahren zur amtlichen Feststellung einer individuellen Behinderung ist in § 152 SGB IX gesetzlich geregelt. | | Das Verfahren zur amtlichen Feststellung einer individuellen Behinderung ist in § 152 SGB IX gesetzlich geregelt. |
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| | Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt. | | Das '''Merkzeichen TBl''' bekommt der behinderte Mensch, wenn er wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und zusätzlich wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat. Das Merkzeichen TBl wird als Nachweis für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für taubblinde Menschen anerkannt. |
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| − | Das spezielle '''Merkzeichen RF''' berechtigt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder wenigstens zur Beitragsermäßigung. | + | Das spezielle '''Merkzeichen RF''' berechtigt zur Befreiung vom [[Rundfunkbeitrag]] oder wenigstens zur Beitragsermäßigung. |
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| | Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden. | | Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden. |
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| | + | ==Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März anzeigen== |
| | + | Arbeitgeber in Deutschland mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bzw. [[Arbeitsvertrag|Arbeitsverträgen]] im Sinne des § 156 SGB IX müssen einmal jährlich bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit für das vergangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Genaueres ist in § 163 SGB IX sozialgesetzlich geregelt. |
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| | ==European Disability Card (EDC)== | | ==European Disability Card (EDC)== |
| − | Der einheitliche europäische Schwerbehindertenausweis (European Disability Card) soll zum 05.06.2028 in der ganzen Europäischen Union eingeführt werden. Mit diesem Ausweis können dann alle mitgliedstaatlich anerkannten Schwerbehinderten in allen europäischen Mitgliedstaaten die dort jeweils angebotenen Vergünstigungen zur besseren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (= Inklusion) nutzen. | + | Der einheitliche europäische Schwerbehindertenausweis (European Disability Card) soll zum 05.06.2028 in der ganzen Europäischen Union [[neu]] eingeführt werden. Mit diesem Ausweis können dann alle mitgliedstaatlich anerkannten Schwerbehinderten in allen 27 europäischen Mitgliedstaaten die dort jeweils angebotenen Vergünstigungen zur besseren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (= Inklusion) nutzen. Die Europäische Union soll in (ferner?) Zukunft ein inklusiver Rechtsraum werden. |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| − | * [[Vulnerabilität]] | + | * [[Vulnerabilität]], [[Elektronische Patientenakte]], [[Notfalldaten]] |
| − | * [[Eingliederungshilfe]] | + | * [[Eingliederungshilfe]], [[Assistenzleistungen]] |
| | * [[Vertretung gegenüber Behörden]] | | * [[Vertretung gegenüber Behörden]] |
| − | * [[Personalausweis]] | + | * [[Personalausweis]], [[elektronischer Identitätsnachweis]], [[Personenstand]] |
| | * [[Vertrauensperson]] | | * [[Vertrauensperson]] |
| | * [[Unterstützungspflicht]] | | * [[Unterstützungspflicht]] |
| − | * [[Digitale Barrierefreiheit]] | + | * [[Digitale Barrierefreiheit]], [[Nutzungspflicht]] |
| − | * [[Inklusionsbetrieb]] | + | * [[Inklusionsbetrieb]], [[Anzeigepflicht]], [[Arbeitsvertrag]], [[Arbeitsunfall]], [[Rente]] |
| | * [[Werkstatt für behinderte Menschen]] | | * [[Werkstatt für behinderte Menschen]] |
| | * [[Behindertenkonvention]] der Vereinten Nationen (UN) | | * [[Behindertenkonvention]] der Vereinten Nationen (UN) |
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| | ==Weblinks== | | ==Weblinks== |
| − | * [https://www.einfach-teilhaben.de Teilhabe-Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales] | + | * [https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen Internetseite der Arbeitsagentur für Arbeitgeber] |
| | * [https://www.schwerbehindertenausweis.de Plattform des Vereins Seh-Netz e.V. aus Gersheim] | | * [https://www.schwerbehindertenausweis.de Plattform des Vereins Seh-Netz e.V. aus Gersheim] |
| | * [https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung Informationen zur Schwerbehinderung von der "Aktion Mensch"] | | * [https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung Informationen zur Schwerbehinderung von der "Aktion Mensch"] |
| | * [https://www.kvjs.de/inklusion-beruf/angebot-fuer-arbeitnehmer/schwerbehindertenausweis Informationen für Baden-Württemberg zum Schwerbehindertenausweis] | | * [https://www.kvjs.de/inklusion-beruf/angebot-fuer-arbeitnehmer/schwerbehindertenausweis Informationen für Baden-Württemberg zum Schwerbehindertenausweis] |
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| | + | [[Kategorie:Betreuerpflichten]] |