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==Personenstandsgesetz==
 
==Personenstandsgesetz==
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Personenstand gemäß § 1 Abs. 1 PStG ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer natürlichen Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand in Deutschland umfasst [[Datenschutz|Daten]] über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
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Personenstand gemäß § 1 Abs. 1 PStG ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer natürlichen Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand in Deutschland umfasst [[Datenschutz|Daten]] über Geburt, Eheschließung, Begründung einer [[Lebenspartnerschaft]] und [[Tod des Betreuten|Tod]] sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.
    
==Personenstandsregister==
 
==Personenstandsregister==
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