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*Bei der Genehmigung einer vorläufigen [[Unterbringung]] im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (§ 331 Nr. 2 FamFG).
 
*Bei der Genehmigung einer vorläufigen [[Unterbringung]] im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (§ 331 Nr. 2 FamFG).
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Die Ausnahme bei der Kontrollbetreuerbestellung ist seit 1.1.23 entfallen.
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Die Ausnahme bei der [[Kontrollbetreuer]]bestellung ist seit 1.1.23 entfallen.
    
==Unterschiede zum SV-Gutachten==
 
==Unterschiede zum SV-Gutachten==
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