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Arztzeugnis
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Version vom 15. April 2026, 15:39 Uhr
4 Bytes hinzugefügt
,
15 April
K
→Erwähnt wird das ärztliche Zeugnis:
Zeile 16:
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*Bei der Genehmigung einer vorläufigen [[Unterbringung]] im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (§ 331 Nr. 2 FamFG).
*Bei der Genehmigung einer vorläufigen [[Unterbringung]] im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (§ 331 Nr. 2 FamFG).
−
Die Ausnahme bei der
Kontrollbetreuerbestellung
ist seit 1.1.23 entfallen.
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Die Ausnahme bei der
[[Kontrollbetreuer]]bestellung
ist seit 1.1.23 entfallen.
==Unterschiede zum SV-Gutachten==
==Unterschiede zum SV-Gutachten==
Gabriele Wicked
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