Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die [[Inflationsausgleich]]spauschale von 7,50 €. | Zum 1.1.2026 entfallen die bisherigen gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG sowie die [[Inflationsausgleich]]spauschale von 7,50 €. |