Die Betreuung ist (wie auch die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]) grundsätzlich ein unentgeltliches [[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Ehrenamtliche Betreuer haben verschiedene Ansprüche, die aus dem [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]] erwachsen, gegenüber der betreuten Person bzw. dem Staat, z.B. auf [[Beratung]], [[Haftpflichtversicherung|Haftpflicht-]] und [[wikipedia:de:Unfallversicherung|Unfallversicherung]]sschutz. | Die Betreuung ist (wie auch die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pflegschaft]]) grundsätzlich ein unentgeltliches [[Betreuer (Ehrenamt)|Ehrenamt]]. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Ehrenamtliche Betreuer haben verschiedene Ansprüche, die aus dem [[wikipedia:de:Ehrenamt|Ehrenamt]] erwachsen, gegenüber der betreuten Person bzw. dem Staat, z.B. auf [[Beratung]], [[Haftpflichtversicherung|Haftpflicht-]] und [[wikipedia:de:Unfallversicherung|Unfallversicherung]]sschutz. |