Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn sie zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person geeignet ist und die Übernahme zugemutet werden kann (§ 1819 BGB). Hierzu werden sonstige, insbesondere familiäre und gesundheitliche Belastungen berücksichtigt. Zur Bestellung als Betreuer ist dennoch eine [[Einverständniserklärung]] des zu Bestellenden nötig. Es kann niemand zur Abgabe dieser Erklärung gezwungen werden. [[wikipedia:de:Beamte|Beamte]] benötigen zur Übernahme einer bezahlten Betreuung eine [[Beamte als Betreuer|Nebentätigkeitsgenehmigung]] ihres Dienstherrn. | Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn sie zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person geeignet ist und die Übernahme zugemutet werden kann (§ 1819 BGB). Hierzu werden sonstige, insbesondere familiäre und gesundheitliche Belastungen berücksichtigt. Zur Bestellung als Betreuer ist dennoch eine [[Einverständniserklärung]] des zu Bestellenden nötig. Es kann niemand zur Abgabe dieser Erklärung gezwungen werden. [[wikipedia:de:Beamte|Beamte]] benötigen zur Übernahme einer bezahlten Betreuung eine [[Beamte als Betreuer|Nebentätigkeitsgenehmigung]] ihres Dienstherrn. |