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==Rechtsprechung des BAG zum BAT==
 
==Rechtsprechung des BAG zum BAT==
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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
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Nach der [[Rechtsprechung]] des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
    
Aktuelle Rechtsprechung:
 
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III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
 
III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
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==Neue Rechtsprechung des BAG==
 
==Neue Rechtsprechung des BAG==
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