Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
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Nach der [[Rechtsprechung]] des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht einem Behörden-/[[Vereinsbetreuer]] eine Vergütung nach BAT IV B zu. Beispiel aus der Rechtsprechung (eines von mehreren nahezu gleich lautenden Urteilen, auch zu [[Behördenbetreuer]]n):
Aktuelle Rechtsprechung:
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III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.