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Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der [[wikipedia:de:Deutsche Rentenversicherung|gesetzlichen Rentenversicherung]] zu denken. Bei dieser wird unterschieden in [[wikipedia:de:Altersrente|Altersrenten]], [[wikipedia:de:Erwerbsminderungsrente#Rechtslage_seit_2001|Erwerbsminderungsrenten]] (volle oder teilweise Erwerbsminderung), [[wikipedia:de:Erziehungsrente|Erziehungsrenten]] und [[wikipedia:de:Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Renten_wegen_Todes|Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten)]]. Die Anspruchsvoraussetzungen und [[wikipedia:de:Regelaltersgrenze|Altersgrenzen]] sind unterschiedlich.
 
Betreuer haben oft für die betreuten Menschen Renten zu beantragen und entgegen zu nehmen. Hierbei ist zunächst an Renten aus der [[wikipedia:de:Deutsche Rentenversicherung|gesetzlichen Rentenversicherung]] zu denken. Bei dieser wird unterschieden in [[wikipedia:de:Altersrente|Altersrenten]], [[wikipedia:de:Erwerbsminderungsrente#Rechtslage_seit_2001|Erwerbsminderungsrenten]] (volle oder teilweise Erwerbsminderung), [[wikipedia:de:Erziehungsrente|Erziehungsrenten]] und [[wikipedia:de:Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Renten_wegen_Todes|Hinterbliebenenrenten (Witwer/Witwen/Waisenrenten)]]. Die Anspruchsvoraussetzungen und [[wikipedia:de:Regelaltersgrenze|Altersgrenzen]] sind unterschiedlich.
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Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
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Die für den Betreuten jeweils zuständige [[wikipedia:de:Berufsgenossenschaft|Berufsgenossenschaft]] (oder [[Unfallversicherung|Eigenunfallversicherung]] der öffentlichen Hand) ist zuständig für Unfallrenten, also solche, bei denen die Ursache für Erwerbsminderung oder Tod in einem [[wikipedia:de:Arbeitsunfall|Arbeits-/Wegeunfall]] oder einer [[wikipedia:de:Berufskrankheit|Berufskrankheit]] liegt. Auch hier gibt es Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
    
Für [[wikipedia:de:Kriegsopferversorgung#Anspruch_auf_und_Umfang_der_Leistungen|Kriegsopfer und deren Hinterbliebene]] und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung (in NRW die Landschaftsverbände Rheinland bzw. Westfalen-Lippe). Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
 
Für [[wikipedia:de:Kriegsopferversorgung#Anspruch_auf_und_Umfang_der_Leistungen|Kriegsopfer und deren Hinterbliebene]] und Ihnen Gleichgestellte kommen Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in Frage. Zuständig hierfür sind in den meisten Bundesländern Landesämter für Soziales und Versorgung (in NRW die Landschaftsverbände Rheinland bzw. Westfalen-Lippe). Gleichgestellt sind Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Verfolgte des DDR-Regimes, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
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