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Vor der Stel­lung eines Antrages auf Erwerbs­min­de­rungs­rente ist es dem Antrag­steller zumutbar, eine Rechts­be­ra­tung durch den Renten­ver­si­che­rungs­träger oder das kommu­nale Versi­che­rungsamt in Anspruch zu nehmen. Für eine anwalt­liche Bera­tung wird dann keine Bera­tungs­hilfe gewährt. Damit bestä­tigte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt die Entschei­dung des Amts­ge­richts über die Ableh­nung eines Bera­tungs­hil­fean­trages. Die Verfas­sungs­be­schwerde wurde nicht zur Entschei­dung ange­nommen (1 BvR 2735/11, Beschluss vom 14. Dezember 2011). Im Wider­spruchs­ver­fahren kommt wegen des Prin­zips der Waffen­gleich­heit ein Verweis auf den Bera­tungs­an­spruch gem. § 14 SGB I dagegen nicht in Betracht.
 
Vor der Stel­lung eines Antrages auf Erwerbs­min­de­rungs­rente ist es dem Antrag­steller zumutbar, eine Rechts­be­ra­tung durch den Renten­ver­si­che­rungs­träger oder das kommu­nale Versi­che­rungsamt in Anspruch zu nehmen. Für eine anwalt­liche Bera­tung wird dann keine Bera­tungs­hilfe gewährt. Damit bestä­tigte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt die Entschei­dung des Amts­ge­richts über die Ableh­nung eines Bera­tungs­hil­fean­trages. Die Verfas­sungs­be­schwerde wurde nicht zur Entschei­dung ange­nommen (1 BvR 2735/11, Beschluss vom 14. Dezember 2011). Im Wider­spruchs­ver­fahren kommt wegen des Prin­zips der Waffen­gleich­heit ein Verweis auf den Bera­tungs­an­spruch gem. § 14 SGB I dagegen nicht in Betracht.
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==Betreuerhaftung bei unterlassenem Rentenantrag==
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==[[Betreuerhaftung]] bei unterlassenem Rentenantrag==
    
Grundsätzlich wird Rente ab dem Monat der Antragstellung gewährt, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Altersrente kann bis zu 3 Monaten rückwirkend bewilligt werden, wenn der Antrag binnen 3 Monaten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze gestellt wird. Die Regelaltersgrenze wird für Personen vom Geburtsjahrgang 1947 bis 1964 stufenweise von bisher dem 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
 
Grundsätzlich wird Rente ab dem Monat der Antragstellung gewährt, falls die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Altersrente kann bis zu 3 Monaten rückwirkend bewilligt werden, wenn der Antrag binnen 3 Monaten nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze gestellt wird. Die Regelaltersgrenze wird für Personen vom Geburtsjahrgang 1947 bis 1964 stufenweise von bisher dem 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
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