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Die Anzeigepflicht ist rechtlich das Gegenteil der [[Schweigepflicht]].
 
Die Anzeigepflicht ist rechtlich das Gegenteil der [[Schweigepflicht]].
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==Anzeigepflichten des Betreuers==
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==Anzeigepflichten des Betreuers ggü dem Betreuungsgericht==
 
* Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] gemäß § 1846 Abs. 1 BGB unverzüglich anzuzeigen, wenn er ein [[Girokonto]], ein [[Anlagegeld|Anlagekonto]] oder ein Depot für den Betreuten eröffnet, Wertpapiere des Betreuten hinterlegt oder Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 BGB nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt.
 
* Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] gemäß § 1846 Abs. 1 BGB unverzüglich anzuzeigen, wenn er ein [[Girokonto]], ein [[Anlagegeld|Anlagekonto]] oder ein Depot für den Betreuten eröffnet, Wertpapiere des Betreuten hinterlegt oder Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 BGB nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt.
 
* Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts gemäß § 1847 BGB im Namen des Betreuten beim [[Betreuungsgericht]] anzuzeigen; ebenso die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten.
 
* Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts gemäß § 1847 BGB im Namen des Betreuten beim [[Betreuungsgericht]] anzuzeigen; ebenso die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten.
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*Der Betreuer hat dem Gericht anzuzeigen, wenn Wohnraum des Betreuten verloren zu gehen droht (zB aufgrund Kündigung des Vermieters), § 1833 Abs. 2 BGB.
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*Der Betreuer hat dem Gericht anzuzeigen, wenn Änderungen an der Betreuung, ihrem Umfang oder einem [[Einwilligungsvorbehalt]] nötig erscheinen, § 1864 Abs. 2 BGB.
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==Anzeigepflichten ggü der Stammbehörde==
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[[Berufsbetreuer]] inkl. [[Vereinsbetreuer]] haben der Stammbehörde (Betreuungsbehörde, bei der die [[Registrierung]] erfolgt ist), unverzüglich die Einleitung von Ermittlungs- oder Strafverfahren oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mitzuteilen. Das gilt auch für organisatorische Meldungen und den Verlist der [[Haftpflichtversicherung]], § 25 BtOG. Alle 3 Monate ist die Veränderung der Betreutenzahl zu übermitteln und alle 3 Jahre ein neues Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
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==Anzeigepflicht für öffentliche Ehrenämter bei Beamten==
 
==Anzeigepflicht für öffentliche Ehrenämter bei Beamten==