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Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein aufsuchendes Angebot, d.h. der Betreute oder Betreuer werden vom Gesprächsbegleiter kontaktiert und über das Angebot informiert.
 
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung ist ein aufsuchendes Angebot, d.h. der Betreute oder Betreuer werden vom Gesprächsbegleiter kontaktiert und über das Angebot informiert.
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'''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein Gesprächsprozess.''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen.  
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'''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]].''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen.  
    
[[Geschäftsfähigkeit]] oder [[Einwilligungsfähigkeit]] sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
 
[[Geschäftsfähigkeit]] oder [[Einwilligungsfähigkeit]] sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
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