Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter Gesprächsprozess geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. Betreuer werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen.
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Bei Änderung der Wünsche bzw. Verhältnisse (z.B. erhebliche gesundheitliche Verschlechterung), kann ein erneuter [[Erörterungsgespräch|Gesprächsprozess]] geführt werden, in dem die Dokumente aktualisiert werden. [[Betreuer]] werden gebeten, dem Gesprächsbegleiter solche Anlässe mitzuteilen.