Das Unterhaltsrecht für Kinder wird vereinheitlicht; das vereinfachte Regelunterhaltssystem, welches zuvor nur für nichteheliche Kinder galt, steht künftig allen Kindern offen. Anpassungen an veränderte Lebenshaltungskosten sollen künftig automatisch erfolgen; durch eine Dynamisierungsregelung sollen ständige neue Gerichtsverfahren entfallen. Für Betreuer, die im Rahmen der Vermögenssorge auch die Unterhaltsansprüche der Kinder der betreuten Personen zu berücksichtigen haben, ändert sich in der Praxis kaum etwas. In der Regel wird das Jugendamt weiterhin der Ansprechpartner für diese Angelegenheiten sein. Die sogenannte Amtspflegschaft des Jugendamtes entfällt zwar, es besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Beistandschaft für Fragen der Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsangelenheiten.
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Das Unterhaltsrecht für Kinder wird vereinheitlicht; das vereinfachte Regelunterhaltssystem, welches zuvor nur für nichteheliche Kinder galt, steht künftig allen Kindern offen. Anpassungen an veränderte Lebenshaltungskosten sollen künftig automatisch erfolgen; durch eine Dynamisierungsregelung sollen ständige neue Gerichtsverfahren entfallen. Für [[Betreuer]], die im Rahmen der [[Vermögenssorge]] auch die Unterhaltsansprüche der Kinder der betreuten Personen zu berücksichtigen haben, ändert sich in der Praxis kaum etwas. In der Regel wird das Jugendamt weiterhin der Ansprechpartner für diese Angelegenheiten sein. Die sogenannte Amtspflegschaft des Jugendamtes entfällt zwar, es besteht jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Beistandschaft für Fragen der Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsangelegenheiten.
==Beistandschaft des Jugendamtes (§ § 1712 ff. BGB)==
==Beistandschaft des Jugendamtes (§ § 1712 ff. BGB)==