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Leitsatz: Einem 80-jährigen Angeklagten, der seit sieben Jahren unter Betreuung steht, ist auch dann, wenn nur die Verurteilung zu einer geringfügigen Geldstrafe droht, ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
 
Leitsatz: Einem 80-jährigen Angeklagten, der seit sieben Jahren unter Betreuung steht, ist auch dann, wenn nur die Verurteilung zu einer geringfügigen Geldstrafe droht, ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
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==elektronische Prozessakten==
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Als Teil der zunehmenden Digitalisierung in Verwaltung und [[Rechtsprechung]] für Deutschland sollen auch die Prozessakten zukünftig elektronisch geführt werden. Die Zulassung der eAkte bei Gericht kann von den deutschen Bundesländern per Rechtsverordnung auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden, da es sich hier um eine sehr kritische Infrastruktur handelt. Die Bundesregierung und die sechzehn Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnungen die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Verwahrung der elektronischen Akten einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen der [[digitale Barrierefreiheit|Barrierefreiheit]]. Die [[IT-Sicherheit]] und der [[Datenschutz]] haben in Deutschland höchste Priorität.
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Der gesetzliche Starttermin für die eAkte bei deutschen Sozialgerichten ist der [[Neu|01.01.2026]] (siehe § 65b SGG). Die Nutzungspflicht für [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]], Behörden und [[gesetzliche Vertretung|vertretungsberechtigte Personen]] ist in § 65d SGG normiert.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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