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==In Ausnahmefällen reicht ein ärztliches Zeugnis==
 
==In Ausnahmefällen reicht ein ärztliches Zeugnis==
 
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Bei einer Betreuung auf Antrag des Betroffenen oder einer Betreuung, bei der lediglich ein Bevollmächtigter überwacht werden soll, sog. [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB), genügt in der Regel statt eines Sachverständigengutachtens ein [[Arztzeugnis|ärztliches Zeugnis]] ({{Zitat de §|69b|fgg}} Abs. 1 FGG). Dies gilt auch bei einer Verlängerung einer bereits angeordneten Betreuung ({{Zitat de §|69i|fgg}}Abs. 6 FGG) sowie bei einer sog. [[unterbringungsähnliche Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB.
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Bei einer Betreuung auf Antrag des Betroffenen oder einer Betreuung, bei der lediglich ein Bevollmächtigter überwacht werden soll, sog. [[Kontrollbetreuer|Kontrollbetreuung]] ({{Zitat de §|1896|bgb}} Abs. 3 BGB), genügt in der Regel statt eines Sachverständigengutachtens ein [[Arztzeugnis|ärztliches Zeugnis]] ({{Zitat de §|69b|fgg}} Abs. 1 FGG). Dies gilt auch bei einer Verlängerung einer bereits angeordneten Betreuung ({{Zitat de §|69i|fgg}}Abs. 6 FGG) sowie bei einer sog. [[unterbringungsähnliche Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB. Siehe für Details unter [[Arztzeugnis]].
    
'''Rechtsprechung''':
 
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Eine [[Arztzeugnis|ärztliche Stellungnahme]], die ein mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger ohne zeitnahe persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen nur aufgrund eines telefonischen Gespräches mit diesem zur Vereinbarung eines Untersuchungstermins abgibt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers.
 
Eine [[Arztzeugnis|ärztliche Stellungnahme]], die ein mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger ohne zeitnahe persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen nur aufgrund eines telefonischen Gespräches mit diesem zur Vereinbarung eines Untersuchungstermins abgibt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers.
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*[http://members.surfeu.de/georg.dodegge/Annette/Formulare__Antrage_zu_Ihrer_pe/Muster_Antraege_Formulare/_ZBTU_M1.rtf Vordruck für ein ärztliches Zeugnis bei der Betreuerbestellung (RTF)]
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*[http://members.surfeu.de/georg.dodegge/Annette/Formulare__Antrage_zu_Ihrer_pe/Muster_Antraege_Formulare/_ZBT.rtf  Vordruck für ein ärztliches Zeugnis bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (RTF)]
      
==Inhalt des Gutachtens==
 
==Inhalt des Gutachtens==

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