Und [[Betreuungsbehörde]]n, die nach § 303 FamFG ebenfalls [[beschwerde]]berechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden). | Und [[Betreuungsbehörde]]n, die nach § 303 FamFG ebenfalls [[beschwerde]]berechtigt sind, müssen wie Anwälte die elektronische Form beachten (und dazu ihr besonderes Behördenpostfach -beBPo - verwenden). |