Bezirksrevisor: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juli 2025, 10:44 Uhr
Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein Rechtspfleger, kann gegen Gerichtsentscheidungen das Rechtsmittel Beschwerde im Interesse der Staatskasse einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG.