Die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland sollen der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der gesundheitlichen Versorgung von Patienten dienen. Von den Versicherten darf der Zugriff auf Daten in einer Telematikanwendung aber nicht verlangt werden. Dies gebietet das gesetzliche [[Diskriminierungsverbot]]. Außerdem darf mit den Versicherten auch nicht vereinbart werden, den Zugriff auf ihre [[elektronische Patientenakte]] (unbefugten) Personen zu gestatten. Auch rechtliche Betreuer können im Streitfall zur unbefugten Person werden.
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Die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland sollen der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der gesundheitlichen Versorgung von Patienten dienen. Von den Versicherten darf der Zugriff auf Daten in einer Telematikanwendung aber nicht verlangt werden. Dies gebietet das gesetzliche [[Diskriminierungsverbot]]. Außerdem darf mit den Versicherten auch nicht vereinbart werden, den Zugriff auf ihre [[elektronische Patientenakte]] (unbefugten) Personen zu gestatten. Auch rechtliche [[Betreuer]] können im Streitfall zur unbefugten Person werden.
==Zugriffsrechte der Versicherten auf die Telematikinfrastruktur==
==Zugriffsrechte der Versicherten auf die Telematikinfrastruktur==