Sinnvoll ist des weiteren die Erteilung eines Nachsendeauftrages zur Umleitung der Post an die neue Anschrift des Betreuten. Die Kosten eines solchen Nachsendeantrags trägt der Betreute (anders ein Nachsendeantrag an die Adresse des Betreuers, diese stellt eine Aufwendung nach § 1835 BGB dar, die beim [[Berufsbetreuer]] in der [[Betreuervergütung|Vergütungspauschale]] enthalten ist und beim [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] in der [[Aufwandspauschale]] nach § 1835a BGB. | Sinnvoll ist des weiteren die Erteilung eines Nachsendeauftrages zur Umleitung der Post an die neue Anschrift des Betreuten. Die Kosten eines solchen Nachsendeantrags trägt der Betreute (anders ein Nachsendeantrag an die Adresse des Betreuers, diese stellt eine Aufwendung nach § 1835 BGB dar, die beim [[Berufsbetreuer]] in der [[Betreuervergütung|Vergütungspauschale]] enthalten ist und beim [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] in der [[Aufwandspauschale]] nach § 1835a BGB. |