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Hiernach kann mit dem Vermieter ein Termin zur Wohnungsabnahme, Schlüsselübergabe und Kautionserstattung vereinbart werden. Fragen Sie an, ob die Wohnung zuvor renoviert werden muss. Eine generelle Renovierungsverpflichtung ist lt. BGH nicht statthaft: eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
 
Hiernach kann mit dem Vermieter ein Termin zur Wohnungsabnahme, Schlüsselübergabe und Kautionserstattung vereinbart werden. Fragen Sie an, ob die Wohnung zuvor renoviert werden muss. Eine generelle Renovierungsverpflichtung ist lt. BGH nicht statthaft: eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
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BGH, Urteil vom 05.04.2006 VIII ZR 152/05 in WuM 2006, 308
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BGH, Urteil vom 05.04.2006, VIII ZR 152/05; WuM 2006, 308 = NJW 2006, 2115 = MDR 2006, 1215 = IMR 2006, 106 = NZM 2006, 621 sowie
 
http://www.mietrechtsinfo.de/2006/04/05/bgh-uebliche-fristen-sind-starre-fristen/
 
http://www.mietrechtsinfo.de/2006/04/05/bgh-uebliche-fristen-sind-starre-fristen/
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Zuletzt verbleiben die Abmeldung von Strom und ggf. Gas (in beiden Fällen Zählerstand notieren) bei den Stadtwerken oder dem sonstigen Energieversorger und Telefon sowie die Ummeldung bei der GEZ.
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Zuletzt verbleiben die Abmeldung von Strom und ggf. Gas (in beiden Fällen Zählerstand notieren) bei den Stadtwerken oder dem sonstigen Energieversorger und Telefon sowie die Ummeldung bei der [http://www.gez.de|GEZ].
    
Sinnvoll ist des weiteren die Erteilung eines Nachsendeauftrages zur Umleitung der Post an die neue Anschrift des Betreuten. Die Kosten eines solchen Nachsendeantrags trägt der Betreute (anders ein Nachsendeantrag an die Adresse des Betreuers, diese stellt eine Aufwendung nach § 1835 BGB dar, die beim [[Berufsbetreuer]] in der [[Betreuervergütung|Vergütungspauschale]] enthalten ist und beim [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] in der [[Aufwandspauschale]] nach § 1835a BGB.
 
Sinnvoll ist des weiteren die Erteilung eines Nachsendeauftrages zur Umleitung der Post an die neue Anschrift des Betreuten. Die Kosten eines solchen Nachsendeantrags trägt der Betreute (anders ein Nachsendeantrag an die Adresse des Betreuers, diese stellt eine Aufwendung nach § 1835 BGB dar, die beim [[Berufsbetreuer]] in der [[Betreuervergütung|Vergütungspauschale]] enthalten ist und beim [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer]] in der [[Aufwandspauschale]] nach § 1835a BGB.
      
==Beratung und Hilfestellung==
 
==Beratung und Hilfestellung==

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