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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
 
Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine Pflicht zur Nutzung des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
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