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'''OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2023, 2 U 17/22'''
 
'''OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2023, 2 U 17/22'''
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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs ist § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG für kurzfristige Fixierungen während gerichtlich angeordneter Unterbringungen.
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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld im Rahmen eines [[Amtspflichtverletzung|Amtshaftungsanspruchs]] ist § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG für kurzfristige Fixierungen während gerichtlich angeordneter Unterbringungen.
    
'''AG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2024, ZBG AR 1394/24'''
 
'''AG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2024, ZBG AR 1394/24'''
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Zur Unzulässigkeit der Fesselung und Fixierung im saarländischen Maßregelvollzug § 19 Abs. 2 MRVG.
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Zur Unzulässigkeit der Fesselung und Fixierung im [[Saarland|saarländischen]] Maßregelvollzug § 19 Abs. 2 MRVG.
    
==Rechtsprechung zur Frage der Freiheitsentziehung in der eigenen Wohnung==
 
==Rechtsprechung zur Frage der Freiheitsentziehung in der eigenen Wohnung==
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