Die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von Familienangehörigen betreut wird, ist keine "sonstige Einrichtung". (Daher keine Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen)
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Die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von Familienangehörigen betreut wird, ist keine "sonstige Einrichtung". (Daher keine [[Genehmigungspflicht]] von freiheitsentziehenden Maßnahmen)
==Rechtsprechung zu Personenortungsanlagen bei Heimbewohnern==
==Rechtsprechung zu Personenortungsanlagen bei Heimbewohnern==